Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

 

 

 

 

TOP 27

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Neueintritte

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-258 (Dez. I, Amt 20) vom 31.08.2016,
2016-21/DS-I(A)0066

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

I.             Eintritt des Odenwaldkreises

 

  1. Der Wunsch des Odenwaldkreises, Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain gesehen, auch da mit dem Eintritt des Odenwaldkreises die Region Südhessen geschlossen im internationalen Standortmarketing vertreten ist.

 

  1. Es wird beschlossen, dass die Gesellschaft den von ihr selbst gehaltenen, in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 15. Dezember 2015 mit der laufenden Nr. 28 bezeichneten Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 mit allen Rechten und Pflichten an den Odenwaldkreis überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll der Odenwaldkreis einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von dem Odenwaldkreis für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und dem Odenwaldkreis schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf den Odenwaldkreis übergegangen gelten. Der Odenwaldkreis leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.

 

II.            Eintritt der Stadt Dreieich

 

  1. Der Wunsch der Stadt Dreieich, eigenständiger Gesellschafter der FRM GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Darin wird ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Zusammenarbeit in der Region FrankfurtRheinMain gesehen.
  2. Die Teilung, des in der Liste der Gesellschafter mit Stand vom 15. Dezember 2015 als Geschäftsanteil mit der laufenden Nr. 33 geführten Geschäftsanteils von nominal EUR 10.625,00 in zwei Geschäftsanteile, und zwar in einen Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 und einen Geschäftsanteil von EUR 9.375,00, wird beschlossen. Der Geschäftsführer der Gesellschaft wird angewiesen, eine berichtigte Liste der Gesellschafter beim Handelsregister einzureichen.

 

  1. Es wird beschlossen, dass die Gesellschaft den durch den Teilungsbeschluss zu TOP 3 II. b entstandenen (Teil-) Geschäftsanteil von nominal EUR 1.250,00 mit allen Rechten und Pflichten an die Stadt Dreieich überträgt.

 

Für den Geschäftsanteil soll die Stadt Dreieich einen Betrag in Höhe des Nominalbetrages des Geschäftsanteils (EUR 1.250,00) an die FrankfurtRheinMain GmbH zahlen. Die dingliche Übertragung muss nicht von dem Eingang der von der Stadt Dreieich für den Geschäftsanteil geschuldeten Vergütung abhängig gemacht werden.

 

Der Kaufvertrag soll unter anderem vorsehen, dass die Übertragung des  (Teil-) Geschäftsanteils im Verhältnis zwischen der Gesellschaft und der Stadt Dreieich schuldrechtlich auf den 1. Januar 2016 00:00 Uhr zurückwirken soll. Ab diesem Tag sollen alle Rechte und Pflichten aus dem veräußerten Geschäftsanteil als auf die Stadt Dreieich übergegangen gelten. Die Stadt Dreieich leistet für den erworbenen Geschäftsanteil erstmals für das Geschäftsjahr 2016 die nach § 7 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Zuzahlung an die Gesellschaft, die für das Jahr 2016 EUR 20.000,00 beträgt.

 

III.          Eintritt der Region Rheinhessen

 

  1. Der Wille der Region Rheinhessen (Landeshauptstadt Mainz, Stadt Worms, Landkreis Alzey-Worms, Landkreis Mainz- Bingen), Gesellschafter der FrankfurtRheinMain GmbH werden zu wollen, wird begrüßt. Dies wird als ein wichtiges Zeichen zur Zusammenarbeit innerhalb der Region FrankfurtRheinMain gewertet. Zudem wird eine Umsetzung noch im Jahr 2016 ausdrücklich begrüßt. Die Geschäftsführung wird, in Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden, eine Beteiligung in angemessener Höhe auszuhandeln, beauftragt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung