Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2016

 

TOP 37

Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED Beleuchtungstechnik (KIPB)
hier: Projekt- und Vergabebeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-265 (Dez. I, Amt 60) vom 14.09.2016,
2016-21/DS-I(A)0077

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtungstechnik im Stadtgebiet Offenbach (Straßenabschnitte gem. Anlage1 und 2), auf der Grundlage der vom Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement in Zusammenarbeit mit der Energieversorgung Offenbach AG (EVO), Andréstr. 71, 63067 Offenbach, erstellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 2.500.000,00 € wird zugestimmt.

 

2.    Die Beauftragung (Planung und Baudurchführung) erfolgt gemäß Vertrag vom 07.04.1992 an die EVO.

 

3.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 12010100.0952000060 "Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED – KIPB" Investitionsnummer 1201010900601603 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2016:               500.000,00 €
Haushaltsmittel 2017:               750.000,00 €

Haushaltsmittel 2018:               750.000,00 €

Haushaltsmittel 2019:               500.000,00 €

Gesamt:                                   2.500.000,00 €

 

Zur Beauftragung von Leistungen steht im Haushaltsplan 2016 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.000.000,00 € zur Verfügung.

 

4.    Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuweisung Bund KIPB, Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED, Produktkonto 12010100.3641000060 :      2.025.000,00 € (2016 – 2019)
Kreditmarktmittel:                     475.000,00 €

Gesamt:                                   2.500.000,00 €

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung