Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0087Ausgegeben am 17.10.2016

Eing. Dat. 17.10.2016

 

 

Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen im Offenbacher Stadtgebiet als

Verkehrsversuch zur Senkung von Lärmemissionen und Einführung von

Tempo-30-Zonen vor KITAS, Grundschulen und Altenheimen

Antrag SPD vom 14.10.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. zu prüfen und zu berichten, auf welchen Hauptverkehrsstraßen im Offenbacher Stadtgebiet in der Nacht (von 22-6 Uhr) Tempo-30-Zonen als Verkehrsversuch

eingeführt werden können und

 

2. auf Grundlage der Prüfung einen Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung von Tempo-30-Zonen als Verkehrsversuch herbeizuführen.

 

3. vor allen KITAS, Grundschulen und Altenheimen im Offenbacher Stadtgebiet

- soweit noch nicht geschehen – Tempo-30-Zonen einzurichten.

 

 

Begründung:

 

zu 1. und 2.

Laut Umweltbundesamt ist Straßenverkehr die dominierende Lärmquelle in

Deutschland. Lärmemissionen durch Straßenverkehr führen häufig zu einer Störung der Nachtruhe von Anwohnern und gelten daher als gesundheitsschädlich. Ihre

Reduzierung kann unter anderem durch Geschwindigkeitsbeschränkungen des

Motorisierten Individualverkehrs erreicht werden. Der § 45 Abs.1 Nr. 6 der

Straßenverkehrsordnung eröffnet die Möglichkeit, durch einen sogenannten

Verkehrsversuch die Verringerung der Lärmemissionen durch Tempo-30 auf

Hauptverkehrsstraßen zu erproben. Auf der Grundlage der Ergebnisse können dann weitere Schritte beraten werden.

 

Die Stadt Frankfurt hat 2015/2016 einen Verkehrsversuch durchgeführt und auf vier Hauptverkehrsstraßen die Wirkung von Tempo-30 bei Nacht erprobt. Die Ergebnisse des Tests erbrachten eine deutliche Senkung der Lärmbelastung, welche von den Anwohnern entsprechend wahrgenommen wurde.

 

zu 3.

Tempo-30-Zonen vor Grundschulen, KITAS und Altenheimen sind aus

Sicherheitsgründen empfehlenswert. Mit der geplanten Novellierung der

Straßenverkehrsordnung  (Beschluss im Bundeskabinett am 15.06.16) wird der Stadt Offenbach darüber hinaus die Anordnung von Tempo-30-Zonen vor KITAS,

Grundschulen und Altenheimen zukünftig erleichtert.

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