Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021

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2016-21/DS-I(A)0093Ausgegeben am 03.11.2016

Eing. Dat. 03.11.2016

 

 

 

 

 

Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach

hier: Erweiterung Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-331 (Dez. I, Amt 60) vom 02.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.         Der Stadtverordnetenbeschluss vom 24.02.2011 DS I (A) 695 wird wie unter Punkt 2 bis 5 ausgeführt  ergänzt.

2.         Der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement erstellten Risikoanalyse der Deichabsenkung Isenburger Schloss incl. dem „Opfersystem Dalben“ wird als Grundlage für die weitere Planbearbeitung zugestimmt. Die Mehrkosten für das „Opfersystem Dalben“ (Sicherung gegen Schiffstoß im Bereich der Deichabsenkung Isenburger Schloss) belaufen sich auf 98.040,00 € brutto.

3.         Dem vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) erstellten Alarm- und Einsatzplan wird als Grundlage für die weitere Planbearbeitung zugestimmt.

4.         Der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt in Zusammenarbeit mit dem RP Darmstadt, dem Ingenieurbüro HUG Geoconsult, In der Au 25, 61440 Oberursel (erweitertes hydrologisches Gutachten), dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement geänderten Planung zur Ausführung der Spundwände im Bereich von km 0+000 bis km 0+630 (rückverankerte Spundwand sowie rückverankerte Spundwand mit Kies- und Bohrpfählen) wird zugestimmt. Die Mehrkosten für die geänderte Ausführung belaufen sich auf 338.486,00 € brutto.

5.         Die Gesamtkosten für den Ausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach am Main betragen nach der vom Revisionsamt geprüften Kostenschätzung insgesamt 12.536.526,00 €. Die Haushaltsmittel für das Vorhaben werden bei dem Produktkonto: 13020100.0952000060 „Hochwasserschutz (Stadtanteil) (13.02.01)“ PN 6180, Investitionsnummer 1302010900601201 veranschlagt.


Derzeit sind bis Ende 2020 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i.H.v. 12.100.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2017 und im Investitionsplan 2017 ff entsprechend zu berücksichtigen.

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz des Landes Hessen kann die Stadt Offenbach mit dem maximal möglichen Fördersatz i. H. v. 40% der zuwendungsfähigen Kosten rechnen.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit dem Grundsatzbeschluss vom 24.02.2011 DS I (A) 695 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens des Projektes  „Deichausbau der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach“ beschlossen. Die Planfeststellung wurde beim Regierungspräsidium Darmstadt mit Datum vom 16.06.2011 auf der Basis der Planung des Ingenieurbüros IPR beantragt. Anhand der aus dem Planfeststellungsverfahren eingegangenen Auflagen des Regierungspräsidiums Darmstadt wurden die Planfeststellungsunterlagen (soweit erforderlich) für den Planungsabschnitt 1 (zwischen Kaiserstraße und Deichtor Alessa) in Abstimmung mit dem RP Darmstadt durch das Ingenieurbüro IPR angepasst.

 

Zu 2: Risikoanalyse für den Bereich der Absenkung Isenburger Schloss

Gemäß Grundsatzbeschluss und der eingereichten Genehmigungsplanung (Planfeststellungsunterlagen) wird der bestehende Deichkörper auf einer Länge von ca. 90 m auf einen terrassenartig angelegten Restkörper, dessen Krone auf dem Niveau eines ca. 15-jährigen Main-Hochwassers liegt, inklusive aller bestehenden Einbauten zurückgebaut. Der darüber hinausgehende Hochwasserschutz wird durch mobile Hochwasserschutzelemente (in zwei parallelen Schutzebenen) gewährleistet.

 

Im Rahmen der Anhörung des laufenden Planfeststellungsverfahrens wurden seitens der Unteren Katastrophenschutzbehörde (Schreiben Feuerwehr vom 03.02.2012) als auch von dem für die Wasserwehr zuständigen ESO (Schreiben vom 03.02.2012) Bedenken vorgetragen.

 

Im Hinblick darauf, dass die gewählte technische Lösung (nach den gültigen technischen Regelwerken) nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist und damit die Planfeststellungsbehörde die Genehmigungsfähigkeit der vorgelegten Planung beurteilen kann, wurde durch das RP Darmstadt eine fundierte Risikoabwägung, die den geltenden technischen Regelwerken (insbesondere DIN 19712) entspricht, gefordert:

 

a)    Es ist eine Risikobetrachtung vorzunehmen mit Darstellung der Bereiche, die im Fall eines Versagens der Hochwasserschutzeinrichtung überschwemmt werden und in welcher Höhe. Dabei ist das jeweilige Schadenspotential zu erläutern.
Ergebnis: Bei einem Versagen der Hochwasserschutzeinrichtungen im Bereich des Schlosses können je nach Hochwasserereignis (HQ 30 bis HQ 200) Überschwemmungen eintreten. Ab einem HQ 100 (hundert-jährliches Hochwasser) werden die S-Bahn Station und Tiefgaragen im Bereich der Berliner Straße überflutet. Da das Schadenspotential im Innenstadtgebiet sehr hoch ist, berücksichtigt die Planung eine zweite Schutzebene des HWS-Systems (doppelte Bohlenwand).

 

b)    Es ist darzustellen, welchen Einfluss ein möglicher Überstau aus der Kanalisation auf die Errichtung eines planmäßigen Hochwasserschutzsystems hat.

 

Ergebnis: Durch die gewählte Geometrie der Absenkung (ca. 50 cm oberhalb des Straßenniveaus Mainstraße) kann eine kritische Störung des Aufbaus ausgeschlossen werden. Auch ist eine Gleichzeitigkeit von Hochwasserereignissen und ein Straßenüberstau als sehr selten einzustufen.

c)    Es ist darzustellen, welche Opfersysteme im Mainvorgelände vorgesehen sind sowie eine Sonderbetrachtung bzgl. des Risikos durch Treibgutanfall, Schiffsanprall (Fähre Rumpenheim) sowie Fahrzeuganprall vorzunehmen.

 

Ergebnis: Um einen Schiffsanprall gegen die aufgebaute Mobilwand am Isenburger Schloss zu verhindern, wird zusätzlich ein sogenanntes Opfersystem, mittels einer Reihe von im Vorland ortsfest eingebauten Dalben (Spundwand-Pfähle) vorgeschlagen.
Hinweis:

Die Mehrkosten für das „Opfersystem Dalben“ (Sicherung gegen Schiffstoß im Bereich der Deichabsenkung Isenburger Schloss) belaufen sich auf 98.040,00 € brutto.

 

Zu 3: Alarm- und Einsatzplan

Der durch das RP Darmstadt geforderte Alarm- und Einsatzplan (A+E-Plan) ist gem. Schreiben des RP vom 25. August 2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. Der A+E-Plan wurde im Auftrag des ESO vom Ingenieurbüro IPR erstellt und ist eine Zusammenstellung der geltenden Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Hochwasser sowie der hierzu vorliegenden spezifischen Informationen.

 

Zu 4: Einflüsse Spundwand auf die Grundwasserverhältnisse

Die geplante Spundwand im Planungsabschnitt 1 zwischen Deich km 0+000 m (Kaiserstraße) und Deich km 1+866m (Deichtor Alessa) beeinflusst die natürlichen Grundwasserströmungen im Stadtgebiet Offenbach.

Aufgrund dieser Beeinflussung und eines  zu erwartenden Grundwasserrückstaus entlang der Mainstraße durch den Einbau von Spundwänden wurde durch das RP Darmstadt im Rahmen der Planfeststellung eine „Ergänzende Untersuchung zur vorherrschenden Grundwasserproblematik mit technischen Lösungsansätzen“ gefordert.

Hierzu wurde in Zusammenarbeit zwischen den Ingenieurbüros IPR und HUG-Geoconsult der Einfluss der geplanten Spundwand untersucht und zur Optimierung der Spundwände Modellrechnungen durchgeführt.

Die Grundwassermodellberechnungen ergaben, dass zur Begrenzung des landseitigen Grundwasseranstiegs eine mindestens 40 cm hohe Öffnung zwischen dem dichten Tertiär-Horizont und der Spundwandunterkante über die gesamte Spundwand-Trassenlänge vorgehalten werden muss.

 

Aufgrund der im Planungsabschnitt 1 (PA 1) teilweise bis unter Geländeniveau ansteigenden Tertiär-Horizonte muss zur Sicherstellung der Standfestigkeit ein Tragwerksystem der Spundwände mit Rückverankerung vorgesehen werden. Hierbei ist insbesondere die Lage des bestehenden Mischwasserkanals (Hauptsammler) in der Mainstraße zu beachten.

 

 

Aufgrund folgender Gegebenheiten mussten abschnittsweise verschiedene Ausführungen geplant werden:

 

a) Großer Abstand der Spundwand zum Mischwasserkanal in der Mainstraße

Hier kommt ein System aus kurzen Spundwänden zum Einsatz, das zum Nachweis der Standsicherheit mit geneigten bis zu ca. 15 m langen Ankern (in Richtung Mainstraße) rückverankert werden muss.

Es wurde festgestellt, dass das System aus kürzeren Spundwänden mit langen Ankern aufgrund des Mischwasserkanals in der Mainstraße nicht in jedem Bereich anwendbar ist. Folgende Abschnitte werden in diesem System ausgeführt:

km 0+000 – km 0+230, km 0+620 – km 0+900, km 1+630 – km 1+720

 

b) Geringer Abstand der Spundwand zum Mischwasserkanal in der Mainstraße

Zum Schutz des vorhandenen, auf Holzpfählen gegründeten Mischwasserkanals müssen die Einbauten einen horizontalen und vertikalen Mindestabstand von mindestens 2 m zum bestehenden Kanal aufweisen. Aus diesem Grund müssen in bestimmten Abschnitten die Anker in Bohrpfählen rückverankert werden. Da der zu schützende Kanal in der Mainstraße bereichsweise nah an den Deichkörper heran reicht, können die Bohrpfähle in Abhängigkeit der örtlichen Platzverhältnisse entweder nur innerhalb des Deichkörpers oder am landseitigen Deichfuß angeordnet werden. Folgende Abschnitte werden in diesem System ausgeführt:

km 0+230 – km 0+620, km 0+900 – km 1+020, km 1+130 – km 1+400

 

c) Geringer Abstand der Spundwand zum Mischwasserkanal in der Mainstraße und Berücksichtigung Baumbestand

Bei den Ausführungsarten der Punkte a) und b) wurde festgestellt, dass die Bohrpfähle, die in Abhängigkeit der örtlichen Platzverhältnisse nur innerhalb des Deichkörpers angeordnet werden können, im Konflikt mit den gemäß Grundsatz-beschluss zu erhaltenden Bäumen stehen.

Um den Erhalt der insgesamt 21 betroffenen Bäume zu ermöglichen, wurde ein Konzept entwickelt, welches das Einbringen von mit Kies verfüllten Bohrungen (Kiespfähle) unmittelbar auf der Spundwandtrasse vorsieht. Die Kiespfähle im Abstand von ca. 10 m werden bis 1 m unterhalb der Spundwand eingebracht und ermöglichen so dem Grundwasser die Spundwand zu „unterströmen“. Die Ausführung mit diesem System zur Erhaltung der Bäume ist in folgenden Abschnitten vorgesehen: km 1+020 – km 1+130, km 1+400 – km 1+630

 

Die Mehrkosten für die geänderte Ausführung gemäß a) bis c) belaufen sich auf 338.486,00 € brutto.

 

Zu 5: Kostenschätzung

Der Beschluss der vorgenannten Punkte ist erforderlich, um abschließend die Unterlagen beim Regierungspräsidium einzureichen, damit dieser das Planfest-stellungsverfahren mit einem Beschluss/Bescheid abschließen kann. Da der Bescheid noch zusätzliche Auflagen enthalten kann, ist es erst zu diesem Zeitpunkt sinnvoll, die Entwurfsunterlagen abschließend zu bearbeiten. Ohne weitere Auflagen ist nach derzeitigem Stand aufgrund der Anpassung der Kosten gemäß Baupreisindex bei einem Baubeginn in 2018 eine Kostenerhöhung auf knapp 14 Mio € zu erwarten.

Die Entwurfsunterlagen einschließlich der Kostenberechnung und der Folgekostenberechnung werden der Stadtverordnetenversammlung zur Fassung des Projektbeschlusses vorgelegt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder und anschließend im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen die Unterlagen Risikoanalyse, Alarm- und Einsatzplan, hydrologisches Gutachten, Planunterlagen Ausführung Spundwände (incl. Dalbensystem) PA 1 zur Einsichtnahme aus.

Anlage:

Übersichtsplan

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro