Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0096Ausgegeben am 03.11.2016

Eing. Dat. 03.11.2016

 

 

 

 

 

Grundstücksverkauf Wikingerstraße 10, 63073 Offenbach am Main

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-338 (Dez. I, Amt 80) vom 02.11.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 1 Nr. 74/1 = 567 m² sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 10 m² aus dem Grundstück Nr. 904/2 an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 268.305 EUR (465 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

Vom Kaufpreis wird ein Betrag i.H.v. 42.000 EUR für die Beseitigung des Aufwuchses sowie wegen erhöhter Baukosten im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grund der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet abgezogen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 3.800 EUR gehen zu Lasten der Stadt und werden über den Kaufpreis finanziert.

4.     Die Käufer verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Mehrfamilienwohnhaus zu bebauen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

5.     Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

6.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

7.     Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

8.     Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

9.     Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Begründung:

 

Im Hinblick auf die vorgesehene Wohnbebauung am südlichen Ende des Ostendplatzes wurde bereits im Jahr 2013 ein Grundstückstausch an der südöstlichen Ecke durchgeführt. Eine Baugenehmigung für die Realisierung eines Wohnbauprojektes für das privateigene Grundstück wurde zwischenzeitlich erteilt.

 

Nun soll die städt. Fläche an der südwestlichen Ecke des Ostendplatzes ebenfalls zum Zwecke der Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses veräußert werden. Zur Begradigung der Grundstücksgrenze und zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten wird eine geringfügige Teilfläche aus der Straßenparzelle mit dem zum Verkauf vorgesehenen Grundstück vereinigt. In diesem Zusammenhang erfolgt noch eine Vermessung entlang der Wikinger Straße. Die Kosten hierfür gehen zu Lasten der Stadt.

 

Von dem aktuell ermittelten Bodenpreis i.H.v. 465 EUR/m² für ein baureifes Grundstück wird ein Betrag von insgesamt 42.000 EUR für die Beseitigung des Aufwuchses sowie für erhöhte Baukosten (Auflagen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz) abgezogen.

 

Die Käufer sind mit dem vorgenannten Kaufpreis und den sonstigen im Antrag

genannten Bedingungen und Modalitäten einverstanden.

Anlagen:

Lageplan

Nichtöffentliche Anlage