Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 23.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0099Ausgegeben am 03.11.2016
Eing. Dat. 03.11.2016
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2017
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-345 (Dez. II, ESO) vom 02.11.2016
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2017 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge
€ 72.486.759
Aufwendungen € 71.678.354
Jahresüberschuss € 808.405
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 27.969.262
Kreditaufnahme € 0
Summe € 27.969.262
Kredittilgung € 9.885.961
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 372.711
Investitionen € 10.987.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung € 2.548.590
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage € 4.175.000
Summe € 27.969.262
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.710.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.
Begründung:
Entsprechend den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. I S. 121), insbesondere der §§ 15-19, in Verbindung mit der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen, wird der Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 einschließlich aller Anlagen vorgelegt.
Die Kredite gemäß § 103 HGO werden im Rahmen des Vermögensplanes für Investitionen verwendet. Die Kassenkredite gemäß § 105 HGO sind notwendig, um eine termingerechte Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten.
Bezüglich der Einzelheiten wird auf den beigelegten Erläuterungsteil sowie die übrigen Anlagen verwiesen.
- Anlage Erläuterungsteil: Wirtschaftsplan 2017 des ESO Eigenbetrieb
- Anlage Tabellenteil: Deckblatt
- Anlage Tabelle 1: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2017
- Anlage Tabelle 2: Erfolgsplan ESO Eigenbetrieb 2017 nach Sparten
- Anlage Tabelle 3: Investitionen ESO Eigenbetrieb 2017
- Anlage Tabelle 4: Investitionsplanung zum Wirtschaftsplan 2017 - 2021
- Anlage Tabelle 5: Verpflichtungsermächtigungen 2017
- Anlage Tabelle 6: Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2017
- Anlage Tabelle 7: Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2017 - 2021
- Anlage Tabelle 8: Übersicht der Risiken für den ESO Eigenbetrieb 2017
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