Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0087/1Ausgegeben am 11.11.2016

Eing. Dat. 11.11.2016

 

 

Tempo-30-Zonen auf Hauptverkehrsstraßen im Offenbacher Stadtgebiet als

Verkehrsversuch zur Senkung von Lärmemissionen und Einführung von

Tempo-30-Zonen vor KITAS, Grundschulen und Altenheimen

Änderungsantrag CDU, B`90/DIE GRÜNEN, FDP und FW vom 10.11.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Der Magistrat wird beauftragt:

 

1. Im Anschluss an die Erstellung des neuen Verkehrsmanagementplanes für das Stadtgebiet Offenbach zu prüfen, auf welchen Hauptverkehrsstraßen im Sinne einer nächtlichen Lärmreduzierung und daher zunächst von 22:00h bis 06:00h eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 getestet werden soll. Hierbei sind die Anwohnerdichte und die Schwere der entsprechenden Belastung zu berücksichtigen. Ziel ist es, den Lärm nicht nur durch eine Verringerung der Geschwindigkeit reduzieren, sondern gleichzeitig durch eine Verstetigung des Verkehrs, beispielsweise durch eine entsprechende Anpassung der Ampelschaltungen. Die Prüfergebnisse sind vor der Testphase der Verkehrskommission vorzustellen.

 

2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit dem Luftreinhalteplan und dem Lärmaktionsplan abzugleichen, da diese die zentralen Pläne für eine Verbesserung der Lebensqualität in Offenbach und deren Umsetzung zugleich eine Pflichtaufgabe sind. Hierüber ist im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten.

 

3. Auf Basis der Prüfergebnisse und dem Abgleich mit dem Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan sind auf ausgesuchten Straßenabschnitten Testphasen (Verkehrsversuche) zu beantragen, durchzuführen und zu dokumentieren. Bei positivem Abschluss der Testphase ist auf Basis der erlangten Ergebnisse ein Stadtverordnetenbeschluss zur Einführung von nächtlichen Lärmminderungsmaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen herbeizuführen.

 

4. Hiervon unabhängig ist zu prüfen und dem Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen zu berichten, welche Maßnahmen (z.B. Tempo 30-Abschnitte, Bedarfsampeln, Zebrastreifen, verkehrsberuhigte Zonen, Spielstraßen) vor allen Schulen, Kindertagesstätten, Altenwohnanlagen sowie stark frequentierten öffentlichen Gebäuden jeweils sinnvoll sind einzurichten, um eine erhöhte Verkehrssicherheit besonders für Kinder, Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen zu erreichen. Für die jeweiligen Maßnahmen sind die abgeschätzten Kosten zu benennen. Es ist zudem eine Priorisierung der Dringlichkeit auf Grundlage einer darzustellenden Gefährdungsstufe, vorzulegen.

Begründung:

 

Offenbach muss sich ohne Aktionismus und in einer geordneten Reihenfolge der Bearbeitung von Lösungen widmen, die darauf abgestimmt sind, Bürgerinnen und Bürgern ein gesundes Leben zu ermöglichen. Zentral hierfür sind unter anderem Maßnahmen, die Lärm mindern und die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Zudem müssen diese mit dem Verkehrsmanagementplan zusammenpassen und den Luftreinhalte- und Lärmaktionsplan der Stadt Offenbach positiv stützen. Schneller verwundbare Personen, wie Kinder und Senioren, sind besonders zu schützen.

 

Der Antrag wird in dem Bewusstsein gestellt, dass Offenbach bei insgesamt steigendem Verkehrsaufkommen und erhöhter Mobilität für eine funktionierende Verkehrsinfrastruktur sorgen muss. Da die Erweiterungsmöglichkeiten der Verkehrsinfrastruktur begrenzt sind, muss mit Geschwindigkeitsbeschränkungen besonders sensibel umgegangen werden.