Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0130Ausgegeben am 24.11.2016

Eing. Dat. 24.11.2016

 

 

 

 

 

Satzungsänderung des Offenbacher Kinder- und Jugendparlamentes (KJP)

Antrag JO vom 24.11.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Satzung des Offenbacher Kinder- und Jugendparlamentes wird wie folgt geändert:

 

Artikel 14 Unterstützung: Das Jugendamt unterstützt das KJP mit finanziellen und personellen Ressourcen. (aktuelle Version)

 

Wird ersetzt durch:

 

Artikel 14 Unterstützung: Das Büro der Stadtverordnetenversammlung unterstützt das KJP mit finanziellen und personellen Ressourcen. (neue Version)

 

 

Begründung:

 

Nach langjähriger Betreuung durch das Jugendbildungswerk des Jugendamtes der Stadt Offenbach (JBW) ist das Offenbacher Kinder- und Jugendparlament zum Jahreswechsel 2015/2016 in den Zuständigkeitsbereich des KJK Sandgasse übergegangen.

 

Durch den Wechsel des Zuständigkeitsbereichs wurde das KJP von einem eigenständigen politischen Organ zu einem nebenherlaufenden Jugendzentrumsprojekt abgewertet.

Zu JBW-Zeiten war das Offenbacher KJP neben dem Marburger KiJuPa eines der überregional bekannten Jugendparlamente. Durch den Umzug in die Sandgasse kann von diesem Status keine Rede mehr sein. Das engagierte Team der Sandgasse musste sich seit Jahresbeginn erstmal in die Materie „KJP“ einarbeiten.

Die Konstituierung des 10. Kinder- und Jugendparlamentes (23.11.2016) bietet die Chance einen Schlussstrich unter das Kapitel „KJP unter Jugendamtsbetreuung“ zu ziehen und das KJP als eigenständiges politisches Organ mit Sitz im Rathaus wieder aufleben zu lassen. Im Rathaus selbst soll das Kinder- und Jugendparlament an das Büro der Stadtverordnetenversammlung angedockt werden, um an der Schnittstelle des politischen Informationsflusses angesiedelt zu sein. Das Jugendparlament Wiesbaden ist z.B. seit mehreren Jahren im Büro der dortigen Stadtverordnetenversammlung angesiedelt.

Die Etablierung des Kinder- und Jugendparlamentes im Rathaus (bzw. das Andocken des Kinder- und Jugendparlamentes an das Stadtverordnetenbüro) würde folgende Effekte haben:

 

1) Direkter Kontakt zwischen dem KJP und dessen Schirmherrn (Stadtverordnetenvorsteher)

 

2) (Engerer) Kontakt zwischen Stadtverordneten und KJP-Delegierten

 

3) (Engerer) Kontakt zwischen dem Magistrat und dem KJP

 

4) (Engerer) Kontakt zwischen Kinder- und Jugendbeauftragten in den Dezernaten und dem KJP

 

5) Kurze Wege für KJP-Delegierte in die Ausschusssitzungen

 

 

Letztendlich stellt die Förderung des Kinder- und Jugendparlamentes eine Förderung des Demokratieverständnisses der kommenden Generationen dar, die mit Blick auf die Wahlbeteiligung der letzten Kommunalwahl zwingend notwendig ist.

Dass die Arbeit des Kinder- und Jugendparlaments bisher nachhaltig war, zeigt der „politische Nachwuchs“, den das KJP hervorgebracht hat: u.a. Simon Isser (CDU), Daniel Thomas (Vorsitzender des JHA), Anna Kristina Tanev (SPD), Andre Veit (SPD) und Dominik Imeraj (JO).