Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

TOP 17

Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS )
Quartierspark Mathildenviertel – Neuanlage Park mit Spielfläche
hier: Anpassung des Projektbeschlusses

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-335 (Dez. I, Amt 60) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0095

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.       Der Anpassung der Finanzierung der Neuanlage der öffentlichen Grünfläche “Quartierspark Mathildenviertel“ (Projektbeschluss vom 12.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0010) als Park mit Spielfläche im Innenhof der privaten Wohnanlage Karree 17 mit unveränderten Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 570.000,00 € brutto wird zugestimmt.

 

2.       Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung

HEGISS“, PN 3009, Investitionsnummer

0901060900601203                                                                 475.000,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360

„Quartierspark Mathildenviertel“                                              95.000,00 €

Gesamt                                                                                       570.000,00 €        

 

3.       Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“, aus Einnahmen der Kofinanzierung des Investors, sowie aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:

Zuwendung HEGISS (ca. 90% von 475.000,00 €)

Produktkonto 09010600.3601003960                                  427.500,00 €

Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360                            95.000,00 €        
Kreditmarktmittel:                                                                       47.500,00 €
Gesamt:                                                                                     570.000,00 €

 

Die Einnahmen bei dem Produktkonto 09010600.3601003960 sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt.

 

4.       Pkt. 4 des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0010 vom 12.05.2016 bleibt unverändert.

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung