Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 17
Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS )
Quartierspark Mathildenviertel – Neuanlage Park mit Spielfläche
hier: Anpassung des Projektbeschlusses
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-335 (Dez. I, Amt 60) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0095
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1. Der Anpassung der Finanzierung der Neuanlage der öffentlichen Grünfläche “Quartierspark Mathildenviertel“ (Projektbeschluss vom 12.05.2016, 2016-21/DS-I(A)0010) als Park mit Spielfläche im Innenhof der privaten Wohnanlage Karree 17 mit unveränderten Gesamtkosten einschließlich Planungskosten von 570.000,00 € brutto wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und wie folgt bereitgestellt:
Produktkonto 09010600.0951000060 „Umsetzung
HEGISS“, PN 3009, Investitionsnummer
0901060900601203 475.000,00 €
Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360
„Quartierspark Mathildenviertel“ 95.000,00 €
Gesamt 570.000,00 €
3. Die Finanzierung erfolgt anteilsmäßig aus dem Förderprogramm „HEGISS – Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt“, aus Einnahmen der Kofinanzierung des Investors, sowie aus Kreditmarktmitteln im Rahmen der Gesamtdeckung des Finanzhaushaltes und ist wie folgt vorgesehen:
Zuwendung HEGISS (ca. 90% von 475.000,00 €)
Produktkonto 09010600.3601003960 427.500,00 €
Verwahrgeldkonto 09010600.4860001360 95.000,00 €
Kreditmarktmittel: 47.500,00 €
Gesamt: 570.000,00 €
Die Einnahmen bei dem Produktkonto 09010600.3601003960 sind noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt.
4. Pkt. 4 des Stadtverordnetenbeschlusses 2016-21/DS-I(A)0010 vom 12.05.2016 bleibt unverändert.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.