Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

 

 

 

 

TOP 18

Grundstücksverkauf Wikingerstraße 10, 63073 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-338 (Dez. I, Amt 80) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0096

 

Vor Aufruf des Tagesordnungspunktes 18 verlässt Frau Stv. Christel Reichenbach den Sitzungssaal. Die Lautsprecher sind ausgeschaltet.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage wie folgt:

1.  Die Stadt Offenbach am Main veräußert das Grundstück Gemarkung Bieber Flur 1 Nr. 74/1 = 567 m² sowie eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 10 m² aus dem Grundstück Nr. 904/2 an die in der Anlage genannten Käufer zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.  Der Kaufpreis beträgt 268.305 EUR (465 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

Vom Kaufpreis wird ein Betrag i.H.v. 42.000 EUR für die Beseitigung des Aufwuchses sowie wegen erhöhter Baukosten im Zusammenhang mit Hochwasserschutzmaßnahmen auf Grund der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet abgezogen.

3.  Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Käufern getragen. Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 3.800 EUR gehen zu Lasten der Stadt und werden über den Kaufpreis finanziert.

4.  Die Käufer verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss das Grundstück mit einem Mehrfamilienwohnhaus zu bebauen.

Die erforderlichen Pkw-Stellplätze werden auf dem Kaufgrundstück nachgewiesen.

Die Bebauung und Nutzung hat gemäß den baurechtlichen Vorschriften und den städtebaulichen Vorstellungen der Stadt zu erfolgen. Insbesondere ist die Gestaltung des Gebäudes und der Außenanlagen (Freiflächengestaltung) mit dem Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement abzustimmen. Eine Vorabstimmung mit dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist bereits erfolgt.

5.  Für den Fall einer nicht vertragsgemäßen Bebauung und Nutzung erfolgt auf Verlangen der Stadt Offenbach die pfand- und lastenfreie Rückübertragung des Kaufgrundstücks zum Verkaufspreis auf Kosten der Erwerber.

Dieses Rückübertragungsrecht wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch dinglich gesichert.

6.  Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

7.  Eine (auch teilweise) Weiterveräußerung vor Erfüllung der Bauverpflichtung ist ausgeschlossen.

8.  Für den Fall der Umwandlung des Objekts in Wohnungs- und Teileigentum sind bei einem Verkauf die Einheiten mit den bauordnungsrechtlich dazugehörenden Stellplätzen als grundbuchliche Einheit zu veräußern.

9.  Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung