Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

 

 

 

 

TOP 23

Novellierung der Satzung des Eigenbetriebes Kindertagesstätten (EKO);
Aufhebung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 8.11.2012 (2011-16/DS-I (A) 0267) hinsichtlich der Aussetzung der Anwendung der Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten der Stadt Offenbach a.M. auf den Eigenbetrieb Kindertagesstätten

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-350 (Dez. IV, Amt 57) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0102

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.    Die als Anlage 1 beigefügte Betriebssatzung des „Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach“ (EKO) wird rückwirkend zum 1.1.2016 beschlossen.

 

2.    Rückwirkend zum 1.1.2016 wird der Stadtverordnetenbeschluss vom 8.11.2012 (2011-16/DS-I(A)0267) aufgehoben.

 

3.    Mit Wirkung zum 1.1.2016 werden die aktuell geltenden Richtlinien für Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten der Stadt Offenbach a. M. wieder auf den EKO angewendet.

 

4.    Aufgrund der Positionen 1 bis 3 dieses Beschlusses ist von der Betriebsleitung kein Nachtragswirtschaftsplan 2016 für den EKO vorzulegen.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung