Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 28.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 15
Ertüchtigung der Main-Winterdeiche im Zuständigkeitsbereich der Stadt Offenbach
hier: Erweiterung Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-331 (Dez. I, Amt 60) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0093
Änderungsantrag SPD vom 16.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0093/1
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 17.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0093/2
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0093
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Derzeit sind bis Ende 2020 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i.H.v. 12.100.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2017 und im Investitionsplan 2017 ff entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz des Landes Hessen kann die Stadt Offenbach mit dem maximal möglichen Fördersatz i. H. v. 40% der zuwendungsfähigen Kosten rechnen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0093/2
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Ursprungsantrag wird in Punkt 2 wie folgt geändert:
2. Eine Deichabsenkung auf Höhe des Isenburger Schlosses entfällt.
Die Planungen für diesen Streckenabschnitt sind entsprechend den Maßgaben der übrigen Streckenabschnitte im Planungsabschnitt 1 (insbesondere bezüglich der Lage der Sammelkanalisation Mainstraße) zu überarbeiten. Dabei ist Höhe Schloßstraße eine Durchfahrt äquivalent zur derzeitigen vorzusehen. Als zusätzliche Option ist eine gleiche zweite Durchfahrt auf der anderen Seite des Schlosses, Höhe Ludo-Mayer-Str., zu planen.
3. Der vom Ingenieurbüro IPR-Consult, Wiesenstraße 58, 67433 Neustadt in
Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb der Stadt Offenbach (ESO) erstellte Alarm- und Einsatzplan ist entsprechend zu überarbeiten.
5. Die Kostenschätzung ist bezüglich der sich ergebenden Kostenänderungen zu überarbeiten.
2016-21/DS-I(A)0093/1
Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt,
für die Stadtverordnetenversammlung am 8. Dezember 2016 einen neuen
Grundsatzbeschluss zur Einleitung der Umplanung der Maindeichsanierung nach der nachhaltigen Variante 3 aus Antrag 2011-2016/DS-I(A)0695 vorzulegen.
Die Deckung der zusätzlichen Mittel im Haushaltsplan 2017 erfolgt über das
Produktkonto 03090100.0951001660 „Fröbelschule, Neubau“ Investitionsnummer 0309010900601201.
2016-21/DS-I(A)0093
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Derzeit sind bis Ende 2020 für diese Maßnahme einschließlich Haushaltsreste Mittel i.H.v. 12.100.000,00 € eingestellt. Die erforderliche Anpassung der Mittelbereitstellung ist im Haushaltsplan 2017 und im Investitionsplan 2017 ff entsprechend zu berücksichtigen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz des Landes Hessen kann die Stadt Offenbach mit dem maximal möglichen Fördersatz i. H. v. 40% der zuwendungsfähigen Kosten rechnen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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