Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

 

TOP 20

Frankfurt RheinMain GmbH International Marketing of the Region
hier: Betrauung der Gesellschaft durch die Gesellschafter mit der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung (Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, DAWI) das internationale Standortmarketing Rhein-Main-Gebiet zu unterstützen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-340 (Dez. I und II, Amt 20) vom 02.11.2016, 2016-21/DS-I(A)0098

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Dem Abschluss des in der Anlage beigefügten Konsortialvertrages durch die Stadt Offenbach zur Bestätigung und Bekräftigung der Betrauung der FrankfurtRheinMain GmbH mit der Wirtschaftsförderung für den Wirtschaftsraum Frankfurt/Rhein Main wird zugestimmt.

 

2. Der Magistrat wird beauftragt und ermächtigt, die im Zusammenhang mit der Betrauung erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Unterzeichnung des Konsortialvertrages und die Fassung des in § 6 des Konsortialvertrages aufgeführten Beschlusses der Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung Frankfurt RheinMain GmbH anzuweisen, die mit der Betrauung übertragenen Aufgaben umzusetzen und den Konsortialvertrag einzuhalten.

 

3. Sollten sich insbesondere aus beihilferechtlichen oder steuerrechtlichen Gründen Änderungen des Konsortialvertrages als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich die Stadtverordnetenversammlung mit diesen Änderungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlagen nicht verändert werden und die jährliche Zuzahlung der Stadt Offenbach auf 80 T€ begrenzt bleibt.

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung