Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 03.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 21
Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2017
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-345 (Dez. II, ESO) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0099
Protokollnotiz HFB vom 14.11.2016
Die Anlage 7 zur 2016-21/DS-I(A)0099 (Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2017 hier: Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans) wird ausgetauscht und vom Ausschussvorsitzenden des HFB, Herrn Stv. Matthias Heusel, zum Antrag erhoben.
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz bei Enthaltung von Herrn Stv. Münd (REP) wie folgt:
Der beigefügte Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2017 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:
1. Erfolgs- und Vermögensplan
1.1. Erfolgsplan
Erträge
€ 72.486.759
Aufwendungen € 71.678.354
Jahresüberschuss € 808.405
1.2. Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel) € 27.969.262
Kreditaufnahme € 0
Summe € 27.969.262
Kredittilgung € 9.885.961
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse € 372.711
Investitionen € 10.987.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung € 2.548.590
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage € 4.175.000
Summe € 27.969.262
2. Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.
3. Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.710.000 festgesetzt
4. Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.
5. Stellenplan
Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.
6. Finanzplan
Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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