Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016

 

 

 

 

 

TOP 21

Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen
hier: Wirtschaftsplan 2017

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-345 (Dez. II, ESO) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0099

 

Protokollnotiz HFB vom 14.11.2016
Die Anlage 7 zur 2016-21/DS-I(A)0099 (Finanzplan zum Wirtschaftsplan 2017 hier: Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans) wird ausgetauscht und vom Ausschussvorsitzenden des HFB, Herrn Stv. Matthias Heusel, zum Antrag erhoben.

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit unter Berücksichtigung der Protokollnotiz bei Enthaltung von Herrn Stv. Münd (REP) wie folgt:

Der beigefügte Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebs Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2017 ist Bestandteil des Beschlusses und wird wie folgt festgesetzt:

 

1.  Erfolgs- und Vermögensplan

 

1.1.   Erfolgsplan                                                                                  
Erträge                                                                                           € 72.486.759
Aufwendungen                                                                             € 71.678.354
Jahresüberschuss                                                                                       € 808.405

 

1.2.   Vermögensplan
Einnahmen (Deckungsmittel)                                                    € 27.969.262
Kreditaufnahme                                                                           €                 0
Summe                                                                                                     € 27.969.262

Kredittilgung                                                                                 €   9.885.961
Auflösung empfangener Ertragszuschüsse                            €      372.711
Investitionen                                                                                 € 10.987.000
Entnahmen aus der Gebührenausgleichsrückstellung         €   2.548.590

          Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                              €   4.175.000              
Summe                                                                                                     € 27.969.262

 

2.  Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2017 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf € 0 festgesetzt.

 

3.  Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Wirtschaftsjahr 2017 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf € 7.710.000 festgesetzt

 

4.  Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf € 1.000.000 festgesetzt.

 

5.  Stellenplan

Es gilt die Stellenübersicht gemäß § 18 Eigenbetriebsgesetz, die Bestandteil des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.

 

6.  Finanzplan

Es gilt die Finanzplanung gemäß § 5 Ziffer 4, in Verbindung mit § 19 des Eigenbetriebsgesetzes, die Anlage des beigefügten Wirtschaftsplans 2017 ist.

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung