Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 17. November 2016
TOP 22
Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes Kindertagesstätten Offenbach
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-349 (Dez. IV, Amt 57) vom 02.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0101
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit bei Enthaltung von Herrn Stv. Münd (REP) wie folgt:
1. Der beigefügte Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kindertagesstätten
Offenbach für das Geschäftsjahr 2017, der im
1.1 Erfolgsplan
bei den Aufwendungen in Höhe von T€ 33.256 einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ) in Höhe von T€ 18.359 und den Erträgen in Höhe von T€ 14.918 mit einem Jahresgewinn von T€ 21 abschließt;
beziehungsweise ohne den Erhalt von BKZ
bei den Aufwendungen einschließlich in Höhe von T€ 33.256 und den Erträgen in Höhe von T€ 14.918 mit einem negativen Jahresergebnis von T€ 18.338 abschließt;
und im
1.2 Vermögensplan
einschließlich des Erhalts von Betriebskostenzuschüssen gemäß Richtlinie der Stadt Offenbach (BKZ)
bei Einnahmen (Deckungsmittel) in Höhe von T€ 205 und Investitionen von T€ 184 sowie einem Jahresgewinn von T€ 21 ausgeglichen abschließt;
beziehungsweise ohne den Erhalt von BKZ
bei Einnahmen (Deckungsmittel – Verlustausgleich Stadt Offenbach -) in Höhe von T€ 18.111 und Investitionen von T€ 184 sowie einem Jahresverlust von T€ 18.338 ausgeglichen abschließt;
1.3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht benötigt.
1.4 einschließlich der Stellenübersicht
und der
1.5 Finanzplanung
wird gemäß § 5 Ziffer 4 des Eigenbetriebsgesetzes genehmigt.
2. Kassenkredite werden nicht beansprucht.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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