Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0128/2Ausgegeben am 01.12.2016

Eing. Dat. 01.12.2016

 

 

 

 

 

Stellenplan 2017

Klimaschutz und Klimaanpassung – Schaffung einer Vollzeitstelle zur Verstetigung einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.            den Stellenplan, als Bestandteil der Haushaltssatzung für das Jahr 2017, um eine unbefristete Vollzeitstelle nach TVöD 12/A 13 g.D. HBO für Klimaschutz und Klimaanpassung zu erweitern. Die Stelle wird dem Amt für Umwelt, Energie und Klimaschutz zugeordnet.

 

2.            die erforderlichen Personalkosten in Höhe von 60.700 EURO jährlich werden aus dem Etat des Klimaschutzkonzeptes aufgebracht, in den Personaletat umgeschichtet und wie folgt bereitgestellt:

 

Produktkonto 14010100.6771000133 „Maßnahmen im Klimaschutz“:

 

Haushaltsmittel 2017:              minus             41.400  €

Haushaltsmittel 2018 ff.: jährlich minus        60.700  €

 

Produktkonto  „Personalkosten Amt 33 - Klimaschutz“

 

Haushaltsmittel 2017:              plus                41.400 €

Haushaltsmittel 2018 ff.: jährlich plus           60.700 €

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Integrierte Klimaschutzkonzept Offenbach am Main - Grundsatzbeschluss - Antrag Magistratsvorlage Nr. 267/10 (Dez. II, Amt 33) vom 14.07.2010 beschlossen, das 66 Maßnahmen beinhaltet. Die Zielerreichung wird durch die CO2-Bilanz regelmäßig evaluiert, zuletzt beschlossen am 04.07.2013, Beschlusslage: 2011-16/DS-I(A)0397 und 2011-16/DS-I(A)0397/1. Darüber hinaus ist die Stadt Offenbach gemäß Beschluss vom 09.11.2011 der Initiative der Europäischen Kommission "Covenant of Mayors" Konvent der Bürgermeister beigetreten. Damit verbunden ist die Verpflichtung, durch Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien über das Klimaschutzziel der EU hinaus, die C02-Emissionen um mehr als 20 % bis zum Jahr 2020 zu reduzieren.

Kommunaler Klimaschutz und Klimaanpassung sind als Querschnittsaufgabe der Stadtverwaltung und des Stadtkonzerns anzusehen. Entsprechend werden sie dezernats- und ämterübergreifend bearbeitet und im Sinne der Prävention zunehmender Erwärmung der innerstädtischen Bereiche und steigendem Energiebedarf weiterentwickelt. Die entsprechenden Beratungsangebote sollen konsequent weitergeführt und weitere Partner eingebunden werden.

Die antragstellenden Fraktionen verfolgen das Ziel, für Umwelt und Klimaschutz die gleichen finanziellen und personellen Ressourcen vorzusehen, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war.

 

Die Stadt Offenbach am Main beschäftigt seit 2012 eine Klimaschutzmanagerin, deren Gehalt zu 60% durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit mit dem Programm „KSI: Anschlussvorhaben zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Offenbach am Main“ gefördert wird. Der Vertrag der Klimaschutzmanagerin ist befristet bis Ende März 2017, da die Bundesförderung zum April 2017 endet.

 

Derzeit existiert eine halbe feste Stelle bei Amt 33, um die Herausforderungen sowohl der Klimaschutzziele als auch die zusätzlichen Anforderungen und Aufgaben der Klimaanpassungsziele zu erledigen. Das sehen die antragstellenden Fraktionen als unzureichend an. Mit einer solchen Personalausstattung können die Klimaschutzziele der Stadt Offenbach und die dringend notwendigen Anpassungsmaßnahmen aus dem gerade in Aufstellung befindlichen Klimaanpassungskonzept  nicht erreicht werden können.

 

Die CO2-Bilanzen der letzten Jahre als Kenngröße zeigen deutlich, dass die bisherige Arbeit hervorragende Ergebnisse erzielt hat. Um dauerhaft an die guten Ergebnisse anzuschließen und die Reduktionsziele zu erreichen, ist eine Verstetigung der bisherigen Stelle einer Klimaschutzmanagerin / eines Klimaschutzmanagers notwendig.

 

Die Finanzierung der Personalkosten geschieht durch Inanspruchnahme des Sachetats des Integrierten Klimaschutzkonzeptes.