Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0128/4Ausgegeben am 01.12.2016

Eing. Dat. 01.12.2016

 

 

Stellenplan 2017

Verstärkung des Personals bei der Stadtpolizei - Einrichtung einer „Task Force Verkehr“

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.            das Personal der Stadtpolizei durch 6 zusätzliche Stellen zu verstärken. Jede der drei Dienstgruppen der Stadtpolizei wird um zwei Mitarbeiter/innen personell aufgestockt. Die Stellen werden dem Ordnungsamt zugeordnet.

 

2.            die neuen Mitarbeiter/innen vollumfänglich in sämtlichen Bereichen der Verkehrsüberwachung auszubilden. Diese bilden die sogenannte „Task Force Verkehr“ bei der Stadtpolizei.

 

3.            die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 330.000,- EURO jährlich durch erhöhte Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“, die die Task-Force erwirtschaftet, aufzubringen.

 

 

Begründung:

 

Das Ordnungsamt bedient sich seit dem Jahr 1999 für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) im Wege der Arbeitnehmerüberlassung eines privaten Sicherheitsunternehmens (zunächst HBI, dann Securitas), das diese Aufgabe übernimmt. Die Mitarbeiter/innen des Sicherheitsdienstes durchlaufen im Gegensatz zu den städtischen Hilfspolizeibeamten eine deutlich verkürzte Ausbildung. Die Personen können daher in der Regel nur für das Verfolgen von Parkverstößen beauftragt werden.

Neben den einfachen Parkverstößen treten in jüngster Zeit immer mehr Tatbestände auf, deren Abarbeitung komplexere Vorgehensweisen voraussetzt, als das einfache Festhalten des Verstoßes und das Notieren des Kennzeichens. Für solche Fälle (Abschleppen, Ahndung von Verstößen nichtdeutscher Fahrzeuge, Missachtung von Durchfahrtsverboten, Kontrolle von Gefahrguttransporten) wird dann in der Regel eine Streife der Stadtpolizei eingesetzt, die dann für ihre eigentlichen Aufgaben nicht mehr zur Verfügung steht.

Auch im Bereich des fließenden Verkehrs häufen sich die Beschwerden, gerade zur Nachtzeit, über zu hohe gefahrene Geschwindigkeiten. Der hierfür beim Ordnungsamt zuständige „technische Verkehrsdienst“ richtet seine Kontrollstellen in der Regel tagsüber ein, lediglich einmal im Monat findet eine Spätkontrolle statt.

Der Schlussbericht der 184. vergleichenden Prüfung der Hessischen Großstädte des Hessischen Rechnungshofes bestätigt der Stadt Offenbach am Main Defizite im Personaleinsatz bei der Verkehrsüberwachung im Vergleich mit den anderen hessischen Großstädten (Anlage 4, Seite 1). Hiernach stehen für die Verkehrsüberwachung in Offenbach 9,46 Vollzeitäquivalente (VZÄ) zur Verfügung, in Darmstadt 20,36 VZÄ, in Frankfurt 103,16 VZÄ, in Kassel 55,73 VZÄ und in Wiesbaden 23,00 VZÄ.

 

Die antragstellenden Fraktionen setzen sich dafür ein, die Ausstattung des allgemeinen Ordnungsdienstes bzw. der Stadtpolizei zu verbessern. Durch die Personalaufstockung kann dem objektiv im Stadtbild wahrzunehmenden und von offizieller Stelle bestätigten Defizit bei der Personalausstattung der Stadtpolizei abgeholfen werden.

 

Durch diese personelle Verstärkung wird sichergestellt, dass während der gesamten Dienstzeit der Stadtpolizei immer geschultes Personal bereit steht, um auch besondere Fälle der Verkehrsüberwachung lösen zu können. Gleichzeitig tritt für die restlichen Mitarbeiter/innen in den Dienstgruppen eine Entlastung von verkehrsrechtlichen Sachverhalten ein, so dass diese sich intensiver um Dinge der öffentlichen Sicherheit und Ordnung kümmern können.

 

Derzeit belaufen sich die Personalkosten eines Stadtpolizisten jährlich auf ca. 55.000 EURO. Demnach entstehen für sechs Stellen Mehraufwendungen von 330.000 EURO. Da die „Task Force Verkehr“ ausschließlich in der Verkehrsüberwachung eingesetzt wird, entstehen durch diese personelle Aufstockung Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“.

 

Derzeit belaufen sich die tatsächlichen Einnahmen des Ordnungsamtes, Stand 31.10.2016, in der Überwachung des fließenden Verkehrs auf 715.096,08 EUR, was zu einer Jahresprognose von 855.770,72 EUR führt. Bei diesen Einnahmen entfallen ca. 60% auf die mobile Überwachung, 40 % entfallen auf die stationären Anlagen. Im Jahr 2016 waren in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung krankheitsbedingt lediglich drei Mitarbeiter eingesetzt, so dass das Einnahmevolumen je eingesetztem Mitarbeiter mit 171.154,-- EUR jährlich mit angenommen werden kann. Wird die „Task Force Verkehr“ mit 30 % in der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt, so entspricht dies einer Aufstockung von 1,8 Stellen und damit geschätzten Mehreinnahmen von 308.077,-- EUR jährlich.

Da die „Task Force Verkehr“ auch Sachverhalte im ruhenden Verkehr verfolgen soll, entstehen auch hier Mehreinnahmen bei den Verwarnungs- und Bußgeldern. Ausgehend von den Erträgen, die der „Verkehrsdienst“ des Ordnungsamtes jährlich erwirtschaftet, kann von einem Verwarngeldaufkommen in Höhe von 104.753,-- EUR pro eingesetzte Vollzeitkraft ausgegangen werden. Da das zusätzliche Personal mit ca. 20 % im ruhenden Verkehr tätig sein soll, betragen die Mehreinnahmen hier ca. 125.704,-- EUR pro Jahr.

Zusammengefasst stünden bei den angenommenen Zahlen den Mehrausgaben für Personal in Höhe von ca 330.000,-- EUR Mehreinahmen in Höhe von ca. 433.781,- EURO entgegen, sodass die zusätzlichen Personalkosten ausreichend refinanziert sind.

 

Die Einstellung der neuen Kräfte soll bis spätestens 01.07.2017 erfolgen.