Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0135Ausgegeben am 02.12.2016

Eing. Dat. 02.12.2016

 

 

 

 

 

Haushaltsbegleitantrag KFA-Klage

Antrag SPD vom 02.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt,

 

gegen die Festsetzung der KFA-Mittel an die Stadt Offenbach zu klagen.

 

 

Begründung:

 

Der Magistrat hat es im Haushaltsausgleichskonzept 2017 auf Seite 28 vorgerechnet:

Die Stadt hat 2017 Aufwendungen von 249 Millionen Pflichtausgaben im Sozialbereich. Nach Abzug der Erträge in diesem Bereich bleiben Pflichtausgaben von 191,7 Millionen Euro.  148 Millionen Euro werden aus dem kommunalen Finanzausgleich kommen. Es entsteht eine Lücke von 43,7 Millionen Euro, die der Stadt Offenbach nicht zur Ausführung ihrer Pflichtausgaben zur Verfügung stehen.

 

Die Stadt Offenbach muss erwarten können, im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs das Geld zur wirtschaftlichen Erbringung ihrer Pflichtausgaben zu erhalten. Denn: „Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern“.

 

Doch auch nach der Reform des KFA wird das Land Hessen seiner verfassungsgemäßen Aufgabe auch mit dem neuen KFA in 2017 nachweislich nicht gerecht.

 

Die Stadtverordnetenversammlung muss für das Interesse Offenbachs handeln. Sie  muss deutlich machen: So kann es nicht weitergehen. Eine Klage gegen die Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs ist notwendig.