Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0137Ausgegeben am 05.12.2016

Eing. Dat. 05.12.2016

 

 

 

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2017

hier: Haushaltsplan

Verlängerung der Stiftungsprofessur Kreativität im urbanen Kontext mit Professor Dr. Kai Vöckler (Hochschule für Gestaltung) (Pb 01)

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 05.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.       Die Stiftungsprofessur Kreativität im urbanen Kontext mit Professor Dr. Kai

        Vöckler wird ab 1. Februar 2017 um fünf Jahre verlängert.

 

2.       Die Stadt Offenbach zahlt einen jährlichen Teilbetrag in Höhe von 25.000

        Euro. Die Mittel sind ab dem Haushalt 2017 einzustellen.

        Produktkonto 01010300.6861000513

 

3.     Die Beschlussfassung erfolgt unter der Vorraussetzung, dass die Hoch-

        schule für Gestaltung (HfG), jährlich fünfzig Prozent der Gesamtkosten

        (50.000 Euro) und die Gemeinnützige Baugesellschaft Offenbach GmbH

        (GBO) ebenfalls jährlich 25.000 Euro übernehmen.

 

     4.     Die Vertragsverhandlungen sind vom Magistrat gemeinsam mit der

  HFG und der GBO  als weitere Geldgeber durchzuführen.

 

 

Begründung:

 

Mit der Fortführung der Stiftungsprofessur Kreativität im urbanen Kontext durch Prof. Dr. Kai Vöckler ist die Kontinuität in der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Offenbach und der HfG gewährleistet. Prof. Dr. Vöckler bietet mit seiner Kompetenz der Stadt Offenbach wichtige Impulse für die zukünftige Entwicklung u.a. im Rahmen der Umsetzung des Masterplans.

 

Die zum Lehrstuhl beizutragende Summe beträgt jährlich 100.000 Euro. 50.000 Euro zahlt die HFG, je 25.000 Euro die Stadt Offenbach und die GBO.

 

Seit Dezember 2009 gab es zwei Lehrstuhlfinanzierungsverträge, der aktuelle Vertrag endet am 31. Januar 2017. Um die Stiftungsprofessur fortzusetzen ist eine Verlängerung notwendig. Der Ursprungsvertrag ging von einer Laufzeit von fünf Jahren aus. Ursprünglich zahlte die Stadt Offenbach fünf Jahre lang ein Drittel des jährlichen Beitrags. Mit der Verlängerung von Februar 2016 bis Januar 2017 war die Stadt Offenbach von Zahlungen ausgenommen, weil neben der GBO andere Geldgeber, die jetzt nicht mehr zur Verfügung stehen, den Beitrag übenommen haben.

 

Ein Produktkonto steht nicht mehr zur Verfügung und muss mit dem Haushalt 2017 wieder eingerichtet werden.

 

Zwischen den beteiligten Vertragspartnern (Geldgebern) ist eine Vereinbarung zu schliessen, die im gegenseitigen Einverständnis von Stadt Offenbach, GBO und HfG die Forschungsziele der Stiftungsprofessur in Bezug auf Stadtmarketing, Kreativ- und Ankunftsstadt beschreibt.