Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0139Ausgegeben am 07.12.2016

Eing. Dat. 07.12.2016

 

 

 

 

 

Beitritt zum Kulturfonds Frankfurt RheinMain

hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-420 (Dez. I, Amt 49) vom 07.12.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

  1. Dem Abschluss der auf drei Jahre befristeten Kooperationsvereinbarung der Stadt Offenbach mit der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH wird zugestimmt.

 

  1. Nach Ablauf des auf drei Jahre befristeten Kooperationsvertrags wird ein unbefristeter Beitritt zum Kulturfonds, nach Prüfung des Vorliegens der finanziellen und kommunalrechtlichen Voraussetzungen, rechtzeitig zur Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt.

 

  1. Die Finanzierung der jährlichen Beitragskosten in Höhe von 238.406 Euro erfolgt über das Produktkonto 04100100.6910000095. Die entsprechenden Mittel werden über die Änderungsliste Ergebnishaushalt für die Jahre 2017 ff. eingeplant.

 

 

Begründung:

 

In Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses 2011-16/DS-I(A)061 vom 25.02.2016 hat der Magistrat mit der gemeinnützigen Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH Verhandlungen über eine auf drei Jahre befristete Kooperationsvereinbarung aufgenommen. Das Ergebnis ist der in Anlage vorgelegte Vertragsentwurf.

 

Ziel des Kulturfonds ist die nachhaltige Profilierung des Kulturstandortes RheinMain. Der Kulturfonds fördert Kunst- und Kulturprojekte in der Region. Daneben leistet der Kulturfonds durch gezielte Projekte auf regionaler Ebene einen Beitrag zur kulturellen Identität der RheinMain-Region. Er setzt sich für die Bewahrung tradierter und die Entwicklung neuer Kultur ein und ermöglicht auf diesem Wege eine weitere Verbesserung der Lebensqualität in Stadt und Region.

Zu 2.: Nach Ende der Kooperationsphase evaluieren die Kooperationspartner die gemeinsam erzielten Ergebnisse und erwägen die Sinnhaftigkeit eines unbefristeten Beitritts der Stadt Offenbach am Main als Gesellschafter.

Zu 3.: Die Beitragshöhe bemisst sich nach der Einwohnerzahl des Kooperationspartners zum Stichtag 31.12.2013. Für jeden Einwohner hat der Kooperationspartner 2 Euro zu zahlen.

 

Die Einbringung der Magistratsvorlage erfolgt auf dem Weg des Nachtrags, da es bis zum regulären Abgabetermin noch Abstimmungsbedarf mit dem Kulturfonds Frankfurt RheinMain gab.

Anlagen:

Anlage 1:       Kooperationsvereinbarung Stadt Offenbach/Kulturfonds Frankfurt Rhein Main GmbH

 

Anlage 2:       Satzung Kulturfonds

 

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro