Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0141Ausgegeben am 08.12.2016

Eing. Dat. 08.12.2016

 

 

Haushaltsplan 2017

Haushaltsbegleitantrag

Kauf zweier Traglufthallen

Antrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 08.12.2016

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten

 

1.    wie sich die Wirtschaftlichkeit einer/zwei neuen/r Traglufthallen im Unterhalt (Auf/Abbau, Energiekosten, Bewirtschaftung und Personalkosten) im Vergleich darstellt. Dabei sollen die Varianten

 

-       Austausch bisheriger Halle

 

-       Neuanschaffung einer zweiten Halle

 

-       eine gemeinsame große Halle

 

 geprüft werden.

 

2.    wie sich die Anschaffung –je nach Alternative- im Investitionshaushalt abbilden lässt, sowie, Deckungsvorschläge hierfür zu unterbreiten.

 

3.    Zeitgleich mit dem Bericht ist eine verbindliche Stellungnahme des EOSC zu den Punkten unter 1 aus Sicht des Vereins vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Die antragstellenden Fraktionen begrüßen grundsätzlich den Ausbau von Möglichkeiten für das Schulschwimmen in Offenbach.

Bevor dies in Angriff genommen wird, sind jedoch zahlreiche Fakten darzulegen und zu klären

 

Zunächst sind neben den Anschaffungskosten die Kosten des Unterhalts unter Betrachtung verschiedener Alternativen aufzuzeigen. So würden die Anschaffung und der Betrieb zweier getrennter Hallen mit Sicherheit dazu führen, dass die Anzahl des Aufsichtspersonals erheblich erhöht oder sogar verdoppelt werden müsste. Denn bei einer solchen Trennung des Schwimmbetriebes bestünde zweifellos kein Sichtkontakt mehr zwischen den Becken. Ebenso ist zu bedenken, dass die Heizkosten durch die Trennung erheblich ansteigen würden. Ein weiterer, neuer Zugang von den Umkleidekabinen wäre zu errichten und zu heizen.

Zu den Kosten der erweiterten Schwimmmöglichkeiten ist gleichfalls eine Stellungnahme des Betreibers einzuholen, da dieser sich letztendlich für den Unterhalt verantwortlich zeichnet. Das mit E-mail vom 30.11.2016 an die Stadtverordneten versandte Schriftstück des EOSC ist nicht ausreichend. Neben einer allgemeinen Beschreibung des Clubs und der aktuellen Situation vor Ort enthält dieses lediglich eine „Kostenkalkulation des Vereins“ und kein Angebot.

 

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