Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

TOP 12

Liegenschaft Berliner Straße 60, Stadthaus
hier: 4. Nachtrag zum Mietvertrag vom 19.05.2004

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-375 (Dez. I, Amt 10) vom 23.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0119

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Der Mietvertrag vom 19.05.2004 über 11.679 m² Bürofläche und 921 m² Lager- und Archivfläche, der für 20 Jahre (bis zum 31.08.2025) abgeschlossen worden ist, wird um insgesamt 11 Jahre verlängert (bis zum 31.12.2036).

2.   Auf die in dem Mietvertrag verankerten Sonderkündigungsrechte, die ein einmaliges Kündigungsrecht von 4 Etagen und danach jeweils ein Kündigungsrecht für jährlich eine weitere Etage umfassen, wird verzichtet. Der Stadtverordnetenbeschluss 2011-16/DS-I(A)0434 vom 12.09.2013 bezüglich  der Kündigung von Teilflächen im Stadthaus wird aufgehoben. 

3.   Für die unter 1. und 2. aufgeführten Vertragsbestandteile wird mit der Vermieterin, der DIC Onsite in Frankfurt, ein Nachtrag geschlossen, in dem die Vergütung der beiden Maßnahmen geregelt wird. Die Kernpunkte des Nachtrags sind in Anlage 1 aufgeführt. Die Einsparungen belaufen sich für die Jahre 2017 bis 2021 auf jährlich – 278.000 €, für die Jahre danach auf jährlich – 151.000 € und werden auf dem Produktkonto 01010800.6700000160 „Mieten und Nutzungsentgelte“ etatisiert, für das Amt 60 verfügungsberechtigt ist, und stehen zum Ausgleich von Mehrkosten für dynamische Mietanpassungen zur Verfügung. 

4.   Der Magistrat wird beauftragt, alle nötigen Schritte zum Abschluss des unter 3. genannten Nachtrags vorzunehmen und diesen in der Folge abzuschließen.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung