Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

 

TOP 13

Liegenschaft Berliner Straße 77, 63065 Offenbach
hier: 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 03.02.2016

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-375 (Dez. I, Amt 10) vom 23.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0120

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.   Der Mietvertrag der Stadt Offenbach mit der MMZ Real Estate GmbH in Frankfurt vom 03.02.2016 über die in der Berliner Straße 77 genutzten Flächen von insgesamt 5.095 m² und 267 m² Keller wird durch einen ersten Nachtrag bezüglich der jeweils von der Vermieterin und der Stadt Offenbach zu erbringenden vertraglichen Leistungen konkretisiert.

2.   Mit dem Nachtrag tritt eine konkretisierte Bau- und Ausstattungsbeschreibung in Kraft, die neben verschiedenen Kostenobergrenzen die Kostenverteilung für die Lüftungs- und Klimaanlage der Lehrküche der VHS mit geschätzten Kosten in Höhe von 30.000 € zu Lasten der Stadt festlegt und regelt, dass für das Gebäude ein Sonnen- und Blendschutz zu Lasten der Vermieterin geschuldet ist. Dieser Betrag steht im Ergebnishaushalt 2017 auf dem Produktkonto 01011300.6179000010 „Umzugskosten“ zur Verfügung.

3.   Die Kosten für Miete und Umlagen bleiben von diesem Nachtrag unberührt.

4.   Die gesamten Projektkosten sind auf jeweils einem Produktkonto im Investitionshaushalt 2017 (01011300.0770000010 „Blue-Chip-Schließanlage Berliner Str. 77“, Investitionsnr. 0101130700101701) und im Ergebnishaushalt 2017(01011300.6179000010 „Umzugskosten“) etatisiert. Für beide Produktkonten ist das Hauptamt verfügungsberechtigt. Im Investitionshaushalt beträgt der Ansatz aktuell noch 45.000 €, dieser wird über die Änderungsliste 2017 auf 75.000 € erhöht. Der Ansatz im Ergebnishaushalt wurde dafür um 30.000 € gekürzt.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung