Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

TOP 16

Stadtumbauvertrag nach §§ 11 und 171 c BauGB zur Förderung der Baukultur mit der „Alte Linde Heusenstamm UG & Co. KG
hier: Zustimmung zum Stadtumbauvertrag

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-382 (Dez. I, Amt 60) vom 23.11.2016,
2016-21/DS-I(A)0123

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.    Dem Städtebaulichen Vertrag nach § 171 c i.V.m. § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach am Main und der Grundstückseigentümerin Alte Linde Heusenstamm UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, 63628 Bad Soden-Salmünster, wird zugestimmt.

 

2.    Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Produktkonto 09010600.0951002960 "Maßnahmen im Zuge des Stadtumbaus in Hessen, Christian-Pleß-Straße“, Investitionsnummer 0901060900601201 wie folgt bereitgestellt:

Haushaltsmittel 2018:         200.000,00 €

 

Die entsprechende Mittelbereitstellung erfolgt im Rahmen des Haushaltsplans 2017. Zum Zweck der Beauftragung der Leistungen steht im Haushaltsplan 2017 eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe zur Verfügung.

 

Die Kosten sind im Programm „Stadtumbau in Hessen“ förderfähig und werden in Höhe von rd. 70 % aus Bundes- und Landesmitteln bezuschusst.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung