Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

 

 

 

TOP 4

Stellenplan 2017

Verstärkung des Personals bei der Stadtpolizei - Einrichtung einer „Task Force Verkehr“

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.12.2016,

2016-21/DS-I(A)0128/4

Ergänzungsantrag AfD vom 08.12.2016, 2016-21/DS-I(A)0128/4/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0128/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.            das Personal der Stadtpolizei durch 6 zusätzliche Stellen zu verstärken. Jede der drei Dienstgruppen der Stadtpolizei wird um zwei Mitarbeiter/innen personell aufgestockt. Die Stellen werden dem Ordnungsamt zugeordnet.

 

2.            die neuen Mitarbeiter/innen vollumfänglich in sämtlichen Bereichen der Verkehrsüberwachung auszubilden. Diese bilden die sogenannte „Task Force Verkehr“ bei der Stadtpolizei.

 

3.            die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 330.000,- EURO jährlich durch erhöhte Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“, die die Task-Force erwirtschaftet, aufzubringen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0128/4/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Drucksache 2016-21/DS-I(A)0128/4 wird um folgenden Punkt 4. ergänzt:

 

Die zusätzlich vorgesehenen 6 Stellen bei der Stadtpolizei werden für 24 Monate zeitlich befristet besetzt.

 

Nach Ablauf von 18 Monaten wird in einer Nachkalkulation ermittelt und berichtet, ob die geplanten Mehreinnahmen bei den Verwarnungs- und Bußgeldern die veranschlagten Personalkosten tatsächlich decken.

2016-21/DS-I(A)0128/4

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1.            das Personal der Stadtpolizei durch 6 zusätzliche Stellen zu verstärken. Jede der drei Dienstgruppen der Stadtpolizei wird um zwei Mitarbeiter/innen personell aufgestockt. Die Stellen werden dem Ordnungsamt zugeordnet.

 

2.            die neuen Mitarbeiter/innen vollumfänglich in sämtlichen Bereichen der Verkehrsüberwachung auszubilden. Diese bilden die sogenannte „Task Force Verkehr“ bei der Stadtpolizei.

 

3.            die erforderlichen Personalkosten in Höhe von ca. 330.000,- EURO jährlich durch erhöhte Einnahmen im Bereich der „Verwarnungs- und Bußgelder der Verkehrsüberwachung“, die die Task-Force erwirtschaftet, aufzubringen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung