Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

 

 

 

TOP 4

Änderung zum Stellenplan 2017 des Jugendamtes

Änderungsantrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 25.11.2016,

2016-21/DS-I(A)0128/1

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1.  Im Stellenplan des Jugendamtes werden im Produkt 05070100 – UVG-Leistungen
4 zusätzliche Stellen nach BBO A 10/TVÖD 9 eingerichtet.

 

2.  Die Besetzung unverzüglich zum 1.1.2017 vorzunehmen, sofern die Novellierung des UVG zum 1.1.2017 in Kraft tritt und regelt, dass alle 0-18-jährigen durchgehend Anspruch auf Unterhaltsvorschuss erhalten.

 

3.  Sofern die Novellierung des UVG einen späteren Zeitpunkt für diese Regelung festsetzt oder insgesamt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt, sollen die Stellen mit einem Vorlauf von drei Monaten zum Zeitpunkt des Eintritts der Rechtskraft besetzt werden.

 

4.  Die Besetzung ist daran zu binden, dass je zusätzlicher Sachbearbeiterstelle auf Datenbasis des Jugendamtes voraussichtlich mindestens 250 Fälle zu bearbeiten sind. Es können auch entsprechend dieser Vorgabe Stellenanteile besetzt werden.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung