Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 08. Dezember 2016

 

 

 

 

 

TOP 4

Haus des Jugendrechts (Pb 06)

Antrag Jugendhilfeausschuss gem. § 71 SGB VIII vom 03.11.2016,

2016-21/DS-I(A)0111

 

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien der Landesregierung, der Staatsanwaltschaft und dem Polizeipräsidium Hessen Süd-Ost in den zukünftig von den Landesbehörden angemieteten Räumlichkeiten für ein Haus des Jugendrechts (HdJ) die notwendigen Flächen für die dort für das HdJ einzusetzenden Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des Jugendamtes anzumieten:

 

2. die benötigten Haushaltsmittel für die anfallenden Miet- u. Nebenkosten sowie die Raumausstattung und laufenden Sachkosten des Jugendamtes für das HdJ Stadt Offenbach rechtzeitig, gegebenenfalls mit einem Nachtragshaushalt 2017, bereitzustellen;

 

3. dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten des Jugendamtes hinsichtlich Lage und Zugang im zukünftigen HdJ Offenbach so platziert werden, dass der nach SGB VIII vorgeschrieben Vertrauensschutz bei der Inanspruchnahme von Jugendhilfe im Jugendstrafverfahren für die Jugendlichen und deren Eltern uneingeschränkt gewährleistet werden kann.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung