Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0149Ausgegeben am 18.01.2017

Eing. Dat. 22.12.2016

 

 

 

 

 

Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zur Rahmendienstleistungsvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen und der ESO Stadtservice – GmbH, Teil B: Die gebührenfinanzierten Leistungen betreffend

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-448 (Dez. II, ESO) vom 21.12.2016

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

Der beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zum Rahmendienstleistungsvertrag vom 01.01.2004, zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der ESO Stadtservice GmbH als Rechtsnachfolgerin der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, Teil B: Die gebührenfinanzierten Leistungen betreffend, wird zugestimmt.

 

 

Begründung:

 

Die bestehenden Rahmendienstleistungsverträge wurden im Jahr 2004 abgeschlossen und bedürfen nach über 10 jähriger Laufzeit einer Evaluierung hinsichtlich Leistungsinhalt und Preis, insbesondere vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit der Gebührenbereiche. Ende des Jahres 2015 wurden durch Beschluss des Magistrates vom 25.11.2015 zu Vorlage Nr. 2015-391 und durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.12.2015 zu DS-I(A)0813/1 und DS-I(A)0813 die Leistungsverträge zwischen dem ESO Eigenbetrieb und den Gesellschaften ESO DL GmbH und GBM GmbH im Rahmen des Teils A durch eine Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung ergänzt. Nun sind auch die Vertragsinhalte, die den gebührenfinanzierten Bereich der ESO Stadtservice (Teil B) betreffen, endverhandelt und bedürfen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Die Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung beinhaltet als Rahmen die juristische Vorgehensweise und notwendige Ergänzungen zur bestehenden Regelung aus dem Jahr 2004. So wird z.B. die Methodik von LSP-Kalkulationen festgelegt und die Bindung an das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz festgeschrieben. Als Anlagen werden die Leistungsbeziehungen nach Geschäftsfeldern aufgeführt (Anlagen 1-6) sowie die wirtschaftlichen Rahmendaten, -kalkulationen und die Preisgleitklausel dargestellt (Anlage 7 a-d).

 

Ferner ist der Vorlage, als Grundlage der LSP Kalkulation, ein Gutachten von PwC beigefügt.

Anlagen:

 

·         Vertrag

Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zur Rahmendienstleistungsvereinbarung vom 01.01.2004, Teil B: Die gebührenfinanzierten Leistungen betreffend, samt Anlagen:

Anlage 1: Städtische Friedhöfe

Anlage 2: Entwässerung

Anlage 3: Straßenreinigung

Anlage 4: Entsorgung

Anlage 5: Wertstoffhof

Anlage 6: Verwaltungstätigkeiten

Anlage 7a: Preisgleitklausel für ESO Stadtservice GmbH 2016

Anlage 7b: Preisgleitklausel für ESO Stadtservice GmbH 2017

Anlage 7c: Herleitung des Budget 2017 aus der LSP-Kalkulation 2015

Anlage 7d: Vergleich: Alte und neue Budgets der ESO Stadtservice GmbH

 

·         Grundlage der LSP Kalkulation

PwC Bericht: Erstellung der Selbstkostenfestpreiskalkulation für die „gebührenrelevanten Leistungen“ der ESO Stadtservice GmbH gegenüber dem ESO Eigenbetrieb der Stadt Offenbach für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2021

 

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro