Konzept zur Errichtung einer Stabsstelle Sauberes Offenbach

1. Errichtung

 

Die Stadt Offenbach richtet eine Stabsstelle Sauberes Offenbach mit folgenden Aufgaben ein:

 

Lfd.-Nr.

Beschreibung der Aufgaben, Kompetenzen und Arbeitsvorgänge

Anteil in % (Zeitanteil)

01

Prozessoptimierung

Die Stabstelle hat die Aufgabe, alle bei der Stadt Offenbach im Bereich „öffentliche Sauberkeit“ stattfindenden Prozesse auf ihre Effektivität und Effizienz zu untersuchen, unabhängig davon ob sie in der Kernverwaltung, dem Stadtkonzern oder von beauftragten Dienstleistern durchgeführt werden. Nach der Analyse sind die Prozesse mit den beteiligten Organisationseinheiten zu optimieren, abzustimmen und umzusetzen.

 

Startphase 50 %

danach

20 %

02

Prozessbeobachtung

Beobachtung der veränderten Prozesse auf Wirksamkeit zur Erreichung der gemeinsam entwickelten Qualitätsziele, gegebenenfalls Nachbessern der Abläufe und Umsetzung mit den Beteiligten.

Startphase 05 %

danach

20 %

03

Berichtswesen

Die Stabsstelle entwickelt ein Berichtswesen, welches unabhängig von der Zuständigkeit einzelner Organisationseinheiten alle Themen, die den Bereich „Sauberkeit in Offenbach“ betreffen abbildet. Derzeit umfasst dies die Aufgabenbereiche Abfall, Entsorgung, Straßenreinigung, wilder Müll, Hundekot, Autowracks und Graffiti. Für das Berichtswesen sind Kennzahlen zu entwickeln, die eine Vergleichbarkeit der Leistungen über einen längeren Zeitraum gewährleisten. Nach Einführung des Berichtswesens unterrichtet die Stabstelle in festgelegten turnusmäßigen Abständen den Magistrat und ggf. auch die Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Startphase 05 %

danach

10 %

04

Schwerpunktsetzung

Informationen zum Thema Sauberkeit gehen bei der Stadt auf unterschiedlichen Wegen ein. Dabei kann es sich um objektive Sachverhalte oder auch um subjektives Empfinden handeln. Die Stabstelle hat die Aufgabe diese Informationen zu sammeln. Dies geschieht durch Auswertung des Beschwerde- und Reklamationsaufkommens, durch Teilnahme an den stadtteilbezogenen Runden Tischen und durch die Auswertung der Presse in Form eines Pressespiegels zum Thema „Sauberkeit“. Aus den Erkenntnissen sind Schwerpunkte zu bilden, die vorrangig abgearbeitet werden sollen. Gegebenenfalls kann die Einrichtung einer Bürgersprechstunde zum Thema „Sauberkeit“ angezeigt sein.

 

 

Startphase 10 %

danach

20 %

05

Jour Fix-Termine

Die Stabstelle organisiert turnusmäßige - vor allem anlassbezogene - Jour-Fix-Termine mit den beteiligten Akteuren zum Thema Sauberkeit (ESO, Ordnungsamt, BliO und Quartiersmanagement). Wesentliche Inhalte der Termine soll die Herangehensweise an Schwerpunkt und die Fortentwicklung der Prozessoptimierung sein.

 

 

5 %

06

Öffentlichkeitsarbeit

Die Stabstelle koordiniert alle Sonderaktionen zum Thema Sauberkeit, unabhängig von der Urheberschaft („Sauberhaftes Hessen“, „Sauberhafter Schulweg“, „Tag der Sauberkeit mit anderen Ämtern“, „Frühlingsputz“, „Litteringkampagnen“, „Hundekotaktionen“ usw.). In allen Fällen stimmt sie die Pressearbeit mit den beteiligten Akteuren, dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit, der Unternehmenskommunikation der SOH und dem zuständigen Dezernat ab.

 

 

5 %

07

Internet, soziale Medien

Die Stabsstelle entwickelt und veranlasst einen bürgerfreundlichen und informativen Auftritt zum Thema „Sauberkeit“ auf der städtischen Internetseite, unabhängig von der organisatorischen Zuständigkeit einzelner Organisationseinheiten. Sie arbeitet bzgl. „social medias“ und neuen Medien etc. eng mit dem Amt für Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und der Unternehmenskommunikation der SOH zusammen.

 

 

 

5 %

08

Prävention

Die Stabsstelle koordiniert alle Inhalte von öffentlichkeitswirksamen Aktionen zur Müllvermeidung und Sauberkeitsverbesserung (Mülltrennung, Neubürgerbroschüre, Erziehung an Kitas und Schulen) unabhängig von der Zuständigkeit der beteiligten Organisationseinheiten und stimmt die Inhalte mit dem zuständigen Dezernat ab.

 

 

10 %

09

Beratung und Mitwirkung

Die Stabsstelle berät die Organisationseinheiten in der Stadtverwaltung und dem Konzern in allen Fragen der Sauberkeit und wirkt an diesbezüglichen planungsrelevanten Entscheidungen zur Stadtgestaltung und Stadtmöblierung entsprechend mit.

 

5 %

 

2. Organisatorische Ansiedlung

Die Stabsstelle wird mit 1,5 Planstellen organisatorisch direkt beim Ordnungsdezernat angesiedelt und ist dem Ordnungsdezernenten/der Ordnungsdezernentin direkt unterstellt.

 

Die Stabsstelle besteht aus der/dem Sauberkeitsbeauftragten der Stadt mit einer Vollzeitstelle und einem Geschäftszimmer mit 0,5 VZÄ.

 

3. Anforderungsprofil

Für Tätigkeit der/des Sauberkeitsbeauftragten sollten mindestens vorhanden sein:

2. Verwaltungsprüfung, umfangreiche Kenntnisse in der Verwaltung einer Kommune – vorzugsweise im Bereich Abfallrecht - ,Berufserfahrung, ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten, Konfliktfähigkeit, Moderationsfähigkeit und –erfahrung, analytische Fähigkeiten und lösungsorientierte Arbeitsweise. Vom Persönlichkeitsbild muss die/der Sauberkeitsbeauftragte in der Lage sein, verschiedene Interessen auszugleichen und Beteiligte organisationsübergreifend zusammenbringen können. Wünschenswert wären Erfahrungen im Projektmanagement und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere unter Verwendung der sozialen Medien.

 

Für das Geschäftszimmer gelten die üblichen Anforderungen für eine solche Tätigkeit bei kleineren Organisationseinheiten.

 

4. Räumliche Ansiedlung

Aufgrund des Aufgabenzuschnittes empfiehlt sich eine räumliche Nähe zu einem der beiden Aufgabenträger des operativen Geschäfts im Bereich „Sauberkeit“. Da es beim ESO derzeit keine räumlichen Kapazitäten gibt, soll die Stabsstelle ihren Sitz im Stadthaus, in der Nähe der Abfallsachbearbeitung des Ordnungsamtes erhalten, diesbezügliche Planungen sind im Gange.

 

5. Finanzierung

Die rund 85.000,00 € jährliche Personalkosten sollen auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung in den Haushalt 2017 und für die Folgejahre eingeplant werden. Ebenso soll ein Etat für Sachkosten in Höhe von zunächst 15.000,00 € p.a. eingestellt werden. Dieser Ansatz ist geschätzt. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachmittel soll nach einem Jahr evaluiert und ggf. angepasst werden.