Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0146/1Ausgegeben am 25.01.2017

Eing. Dat. 25.01.2017

 

 

 

 

 

Bebauungsplan Nr. 647 mit Bezeichnung „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“

Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB“

Ergänzungsantrag SPD vom 25.01.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt ergänzt:

 

Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach und der Aurelis Asset GmbH wird dahingehend ergänzt, dass mindestens 15 Prozent bis 30 Prozent der entstehenden Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden müssen.

 

 

Begründung:

 

Erfolgt mündlich.

 

 

 

 

 

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