Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 26.04.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0146/1Ausgegeben am 25.01.2017
Eing. Dat. 25.01.2017
Bebauungsplan Nr. 647 mit Bezeichnung „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“
Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB“
Ergänzungsantrag SPD vom 25.01.2017
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
Der Städtebauliche Vertrag nach § 11 BauGB zwischen der Stadt Offenbach und der Aurelis Asset GmbH wird dahingehend ergänzt, dass mindestens 15 Prozent bis 30 Prozent der entstehenden Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau errichtet werden müssen.
Begründung:
Erfolgt mündlich.
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