Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0146/2Ausgegeben am 01.02.2017

Eing. Dat. 01.02.2017

 

Bebauungsplan Nr. 647 mit der Bezeichnung „Ehem. Güterbahnhof Offenbach“

hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §2 Abs.1 BauGB

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.02.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge Folgendes beschließen:

 

1. Der als Anlage 3 gekennzeichnete städtebauliche Rahmenplan mit Stand 10/2016 ist als ein Entwurf zu verstehen.

 

2. Die im Vorvertrag in §5 auf Seite 7 enthaltene Formulierung, welche die Übernahme von Folgekosten durch Aurelis regelt, ist dahingehend zu konkretisieren, dass der Bezug auf §11, Abs.2 BauGB entfällt. Die Kosten des Baus einer Kita sind von Aurelis in jedem Falle zu tragen.

 

3. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind folgende, für die qualitätsbewusste Entwicklung der Stadt Offenbach wichtige Ziele zu verankern und im abzuschließenden städtebaulichen Vertrag zu berücksichtigen:

 

a)    Für die Nutzung der gewerblichen Flächen im Norden des neuen Quartiers soll es zu keinen Einschränkungen kommen.

 

b)    Das Quartier soll eine Lebensqualität bieten, welche sich den Herausforderungen der Klimaanpassung stellt, d.h. es sind Maßnahmen im Bebauungsplan vorzusehen, die der Überhitzung im öffentlichen Raum und im Besonderen von Wohnhäusern sowie in Gewerberäumen vorbeugen. Es ist ein energetischer Standard festzuschreiben, welcher ressourcenschonend wirkt

 

c)    Von den vorgesehenen Mehrfamilienwohnhäusern in den Blöcken B2-B5 ist der zu schaffende Wohnraum an den im Masterplan genannten Hauptzielgruppen zu orientieren und der Mindestanteil für geförderten Wohnungsbau im Sinne der wohnungsbaupolitischen Leitlinien vom 9.2.2011 sowie der Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau (siehe Beschluss Vorlage 2011-16/DS-I(A)0513 vom 6.3.2014, Anlage 1, Punkt 1 der Leitlinien) festzulegen. Hierbei sind die Festlegungen zum geförderten Wohnungsbau auf das Gesamtareal des Bebauungsplans Nr. 647 in Gänze anzuwenden, da die Zahl der insgesamt zu planenden Wohneinheiten die Größe von 50 übersteigt. Ziel ist, dass ein sozial ausgewogenes, kinderfreundliches Wohnumfeld geschaffen wird. Daher sollen ein gemeinschaftlicher großer Kinderspielplatz sowie Angebote für Jugendliche geschaffen werden, zum Beispiel ein Bolzplatz. Entsprechend sind Standort und Fläche für eine KITA festzulegen.

 

d)    Das Quartier soll zu einer Verbesserung der gesamtstädtischen Freiraumqualitäten beitragen. Im Besonderen gehören hierzu eine gute Vernetzung mit anderen Grünflächen sowie wie gemäß Anlage 3 und im Masterplan vorgeschlagen, die Entstehung einer neuen öffentlichen Grünfläche (Gleispark). Zur Sicherstellung der Nutzbarkeit der Grünfläche für Naherholungszwecke mit geringer Lärmbelastung ist entsprechender Platz für Lärmschutzeinrichtungen im Bebauungsplan zu sichern (Lärmschutz zur Bahnstrecke).

 

e)    Die Einrichtung einer Quartiersgarage soll sich zugunsten von mehr Flächen für Begrünung, z.B. Straßenbaumbepflanzungen, auswirken. Neben den Flächen für Park & Ride sowie für die Mobilitätsstation sind im Bebauungsplan Flächen für die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen auszuweisen.

 

4. Beim Ausbau des Knotenpunktes Untere Grenzstraße sowie den Umfahrungen ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Umsetzung dieser Maßnahme der Schutz für die Anwohnerinnen und Anwohner des neuen Quartiers vor Verkehrslärm unbedingt gewährleistet werden muss.

 

5. Unabhängig von der Zustimmung zum Abschluss des Vorvertrags ist durch den Magistrat zu prüfen, ob es seitens der Stadt Offenbach in den angrenzenden Gebieten unbefriedigte Bedarfe an öffentlicher/ sozialer Infrastruktur/Raum gibt , welche es gilt, gegebenenfalls im neuen Quartier abzudecken.

 

 

Begründung

 

Grundsätzlich positiv ist, dass ein Investor mit der Stadt Offenbach eine zukunftsgerichtete Entwicklung für ein neues Quartier anstrebt und hierfür die Kosten übernehmen will. Hierfür wird nun zunächst ein Bebauungsplan aufgestellt, dem nachfolgend soll ein ergänzender städtebaulicher Vertrag zur Realisierung des Vorhabens abgeschlossen werden. Der Bebauungsplan wird die Art und Weise der Bebauung, damit die Nutzung und die in diesem Zusammenhang stehenden von einer Bebauung frei zu haltenden Flächen regeln. Erste Festlegungen hierzu werden anhand der Anlage 3 (städtebauliche Rahmenplanung) getroffen. Anpassungen dieses Rahmenplanes können notwendig werden, z.B. zugunsten einer notwendigen bedarfsgerechten Infrastruktur, auch von angrenzenden Quartieren oder bedarfsgerechter gewerblicher Nutzung. 

 

Mit der Ausweisung von Flächen für die Bebauung mit geförderten Mehrfamilienwohnungsbau wird die Option geschaffen, bezahlbaren und größengerechten Wohnraum zu schaffen und möglicherweise hieran die GBO oder andere große Wohnungsbaugesellschaften als Bauträger einzubinden.

 

Die Verbesserung und Vernetzung von gesamtstädtischen Freiraumqualitäten kann gewährleistet und den Herausforderungen des Klimawandels und einer Klimaanpassungsstrategie, insbesondere der Gefahr der Überhitzung, kann in dem neuen Quartier von Beginn an begegnet werden. Daher sind entsprechende Maßnahmen wie z.B. Gründächer direkt einzuplanen und im Bebauungsplan zu verankern, um den Bewohnerinnen und Bewohnern ein angenehmes Wohnumfeld zu schaffen. Hierzu gehören auch Lösungen, die darauf abgestimmt sind, Bürgerinnen und Bürgern vor Lärm zu schützen und Erholungsräume zu schaffen, die ein gesundes Leben  ermöglichen. Es ist ein energetischer Standard festzuschreiben, welcher ressourcenschonend wirkt und beispielsweise eine sehr gute KfW-Förderung für den energieeffizienten Neubau von Wohngebäuden erlaubt.   

 

Um mit dem neuen Quartier zu einer positiven Entwicklung in Offenbach beizutragen, ist es notwendig, zum einen zukunftsgerichtete Konzepte, so hier die Entwicklung eines Quartiers 4.0 mit einem Urban Production-Konzept herzustellen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass bestehende, funktionierende Gewerbegebiete, wie hier nördlich des neu entstehenden Quartiers, nicht geschwächt werden.