Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2016 - 2021
2016-21/DS-I(A)0156/1Ausgegeben am 01.02.2017
Eing. Dat. 01.02.2017
Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren bei der GBO
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.02.2017
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Ziffer 1. des Ursprungsantrages wird gestrichen.
2. Ziffer 2. erhält folgenden Wortlaut:
„Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.“
Begründung:
Der Ursprungsantrag verkennt sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht die Realitäten. Die GBO ist zu dem Zweck in den freien Wohnungsmarkt eingetreten, um allen Interessenten individuell angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Sie unterliegt, wie auch andere Vermieter, den gesetzlichen Vorgaben und muss sich daher an dem gültigen Mietspiegel orientieren. Weiterhin haben weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung einen rechtlich fundierten Anspruch, von der ABG Auskünfte zu verlangen, sofern ihr betreffender Wohnungsbestand nicht öffentlich gefördert ist. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall.