Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0156/1Ausgegeben am 01.02.2017

Eing. Dat. 01.02.2017

 

 

 

 

 

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren bei der GBO

Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.02.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.    Ziffer 1. des Ursprungsantrages wird gestrichen.

 

2.    Ziffer 2. erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.“

 

 

Begründung:

 

Der Ursprungsantrag verkennt sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht die Realitäten. Die GBO ist zu dem Zweck in den freien Wohnungsmarkt eingetreten, um allen Interessenten individuell angemessenen Wohnraum zur Verfügung stellen zu können. Sie unterliegt, wie auch andere Vermieter, den gesetzlichen Vorgaben und muss sich daher an dem gültigen Mietspiegel orientieren. Weiterhin haben weder Magistrat noch Stadtverordnetenversammlung einen rechtlich fundierten Anspruch, von der ABG Auskünfte zu verlangen, sofern ihr betreffender Wohnungsbestand nicht öffentlich gefördert ist. Dies ist derzeit jedoch nicht der Fall.