Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.04.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0153/2Ausgegeben am 02.02.2017

Eing. Dat. 02.02.2017

 

 

 

 

 

RMV-Tarife gerechter gestalten

Ergänzungsantrag Die Linke. vom 02.02.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Antragstenor wird um folgenden, dritten Spiegelpunkt ergänzt:

 

·         dass dabei in keinem Fall Verschlechterungen des Leistungsangebotes bezüglich Linienangebotes, Taktung der Linien sowie deren zeitlicher Abdeckung auch der Randzeiten entstehen dürfen, sondern im Gegenteil über stetige punktuelle Verbesserungen der Angebote die Konkurrenzfähigkeit des Systems ÖPNV gegenüber dem Individualverkehr zu verbessern ist.

 

2. Der Antragstenor wird um folgenden, vierten Spiegelpunkt ergänzt:

 

·         dass neben dieser strukturellen Bereinigung des Tarifsystems die Fahrpreise auch in ihrer absoluten Höhe schrittweise abgeschmolzen werden mit dem Endziel eines kostenlosen, steuerfinanzierten ÖPNV-Angebotes, das durch seine Attraktivität größte Teile der Mobilitätsbedarfe abdeckt. Hierfür können auch zielgruppenspezifische Angebote (Schülertickets, "Stadt-Pass" für wirtschaftlich schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen o.ä.) eingesetzt werden.

 

 

Begründung:

 

Zu 1.: 

Nicht nur wegen steigender Attraktivität der Region und damit verbundenen Verkehrswachstum, sondern auch aus Gründen des Klimaschutzes sowie der Luftreinhaltung und Lebensqualität ist es dringend geboten, dass die Attraktivität des RMV-Angebotes gegenüber dem motorisierten Individualverkehr deutlich gesteigert wird.

Hierfür ist der in der Sache begrüßenswerte Ursprungsantrag dienlich, aber nicht hinreichend. Es muss sichergestellt sein, dass die Konkurrenzfähigkeit des RMV-Angebots nicht nur in monetärer Sicht sondern auch bezüglich der konkreten Mobilitätsbedarfe der Bevölkerung gesteigert wird. Die Gefahr, dass eventuelle Einnahmeausfälle aus Maßnahmen nach den Ursprungsantrag als Argument für nötige Reduktionen im Leistungsangebot herangezogen werden, ist auszuschließen.

Zu 2.:

Eine deutliche Vergünstigung der Angebote soll individuelle Mobilitätsentscheidungen vom Automobil hin zum ÖPNV steuern und dadurch zu Entlastung von Umwelt und Infrastruktur beitragen. Daneben soll sie aber auch die Mobilitätsbedarfe weniger zahlungskräftiger Bevölkerungskreise bedienen, um deren gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten in einer immer mehr vernetzten und verkehrsabhängigen Region zu gewährleisten.

 

 

 

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