Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-II(A)0008Ausgegeben am 08.02.2017

Eing. Dat. 19.01.2017

 

 

 

 

Pilotprojekt für flexible Öffnungszeiten in Kindertagesstätten

hier: Bericht des Magistrats

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.09.2016,

2016-21/DS-I(A)0074
dazu: Magistratsvorlage Nr. 2017-017 (Dez. IV, Amt 51) vom 18.01.2017


Die Stadtverordnetenversammlung hat mit o.g. Beschluss vom 29.09.2016 den Magistrat beauftragt,

-       bis Jahresende 2016 ein Konzept vorzulegen, an welchen Kitas in zentraler Lage der Stadt Offenbach flexible Öffnungszeiten für die Zielgruppen Alleinerziehende, Schichtarbeiter und Auszubildende umgesetzt werden können sowie

-       die Finanzierung eines solchen Pilotprojektes darzustellen.

 

 

Hierzu berichtet der Magistrat auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses wie folgt:

 

Seit Jahren werden in der Stadt Offenbach durch die Jugendhilfe bereits flexible Betreuungszeiten im Rahmen institutioneller Angebote oder der Tagespflege und in Kombination beider Systeme angeboten:

 

Tagespflege (TP) Angebot Stand 11/2016

 

Betreuungszeiten

Anzahl

 

Individuell                            

15

Tagespflegepersonen

bis 18:00

4

Tagespflegepersonen

bis 19:00

5            

Tagespflegepersonen

bis 20:00

4

Tagespflegepersonen

bis 21:00

1

Tagespflegepersonen

bis 22:00

1

Tagespflegepersonen

Summe

30          

Tagespflegepersonen

 

TP Randzeitenbetreuung: Verteilung nach Altersstufe 11/2016

Altersstufe

Lage Zeit

Anzahl Kinder

Erläuterungen

U 3

FRÜH

7

6x ab 7:00; 1x ab 6:00

U 3

SPÄT

3

2x bis 18:00; 1x19:00

U 3

SCHICHT

0            

 

U 3

WoEnde

2

1x SA 07:30-15:30; 1x Sa+So zwischen 15:00-21:00

KIGA

FRÜH

4

2x ab 06:30; 2x ab 07:00; 3xAnschluss an institutionelle Betreuung

KIGA

SPÄT

9

2x bis 20:00; 4x bis 19:00; 3x bis 18:00; 8x Anschluss an institutionelle Betreuung

KIGA

SCHICHT

0

 

KIGA     

WoEnde

2

Sa ab 05:00- 13:00; Sa 07:00-17:00; So 15:00-21:00

Hort

FRÜH

3

2x ab 6:30; 1x ab 7:00; 3x Anschluss Schule

Hort

SPÄT

14

9x bis max. 19:00; 4x bis 20:00; 1x bis max 23:00; 13x Anschluss an institutionelle Betreuung

Hort

SCHICHT

1

12:30 bis 23:00

Hort

WoEnde

4*

1x Sa 07:00-14:00; 2x SA 14:00 bis 19:00; 1x SA 11:00 bis 20:00

 

 

45

Summe

*Alle 4 Fälle sind in den Zellen "Hort spät" enthalten

Das Angebot der Freien Träger gefördert durch das Bundesprogramm KitaPlus ergänzt das Angebot wie folgt:

 

   •       Micky Maus e.V.: U3-Plätze seit 14.11.16 von 7 bis 19 Uhr und samstags von

           7-bis 15 Uhr

   •       Erasmus gGmbH, Dreieichring von 7.30 bis 18.30 Uhr

 

Die Kita am Klinikum des EKO hält ein Angebot von 5:45 bis19:00 Uhr vor, welches überwiegend vom Sana-Klinikum für Kinder deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt und von Sana finanziert wird.

 

Der EKO hält in 7 Kindertagesstätten das Angebot ab 7 Uhr und abends bis 19 Uhr vor. Angebot und Nachfrage zum November 16 sind folgender Tabelle zu entnehmen:

EKO Angebot und Nachfrage

Kita*

Anzahl Kinder

Nachfrage

Anmerkung

2

1

Kiga bis 17:30h

Ab Dezember 2 Kinder 1 Tag/Woche bis 19h

7

5            

Hort bis 19h        

 

10          

1U3/10Ü3/8Ü6

bis 19h / 10 bis 19h, / 8 bis 18h               

 

11          

 

0

1 Anfrage

13

4Ü3 / 1Ü6

bis 19h

Weitere 7 Kinder, deren Eltern nicht pünktlich 16:30h abholen können

16          

 

0

 

17

4 Ü3

2 bis 17h; 2 bis 18:30h an 2 Tagen/Woche     

                       

*2>Kita Neusalzer Str.; 7>Kita Bernardstr.; 10>Kita Erich-Ollenhauer-Str.; 11>Kita Brandenburger Str.; 13>Kita Gravenbruchweg; 16>Kita Johannes-Morhart-Straße; 17>Kita Marienstraße

 

Das Differential aus bereitgestelltem Angebot und tatsächlicher Nachfrage wie oben aufgeführt zeigt, dass die Nachfrage das tatsächliche Angebot bei Weitem nicht aus-schöpft. Für jede Gruppe müssen, auch wenn nur ein Kind das Angebot nutzt, zwei Fachkräfte vorgehalten werden.

 

Dies lässt aber letztlich keinen validen Rückschluss zu, welche Nachfrage ein erweitertes Angebot morgens ab 6:00 Uhr und abends bis 22:00 Uhr bezogen auf die in der Begründung zur Beschlusslage genannten Zielgruppen erzeugt.

 

Abgesehen davon, dass die Stelle der Jugendhilfeplanung seit ca. einem Jahr nicht nachbesetzt wurde und mit Sicherheit erst im Laufe des ersten halben Jahres 2017 tatsächlich nachbesetzt sein wird, ließe sich die tatsächlich zu erwartenden Nachfrage mit sozialwissenschaftlich einigermaßen validen Methoden nur unter sehr hohem Aufwand bewerkstelligen und die Ergebnisse blieben bei akademischer Betrachtung möglicher Methodik trotzdem in erheblichem Maße invalide.

 

Es wird daher vorgeschlagen, statt eines aufwändigen Erhebungsprozesses die Nachfrage im Rahmen bereitgestellter Angebote sowie der empirischen Nachfrage nach diesen zu ermitteln und folgend Zug um Zug das Angebot der tatsächlichen Nachfrage anzupassen.

 

Vorgeschlagen wird, an einer Kindertagesstätte in den Planungsregionen Innenstadt Nord bzw. -Süd mit einer Gruppe, d.h. mit 25 Plätzen und der morgendlichen Vor-Betreuungszeit von 6:00 Uhr bis 7:30 Uhr sowie der abendlichen Nachbetreuungszeit von 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr, an den Start zu gehen. Sofern dieses Angebot die Nachfrage empirisch nicht deckt, könnten dann in der Folge an weiteren Kinder-tagesstätten entsprechende Gruppen eingerichtet werden.

 

Gleichwohl wäre ein solches Projekt einer Reihe von zu beachtenden Restriktionen unterworfen: bis 2020 werden die Kindertagesstätten Goethestraße, Johannes-Morhart-Straße und Rödernstraße saniert und müssen in der Sanierungsphase ausgelagert werden, d.h. sie kommen für das Projekt in der Einstiegsphase nicht infrage. Die Kindertagesstätte Berliner Straße ist aufgrund ihrer beengten Räum-lichkeiten und des fehlenden Außengeländes völlig ungeeignet. Die Kindertagesstätte Mathildenstraße ist, da aus Mitteln der sozialen Stadt gefördert, auf ein räumlich zu beschränktes Stadtgebiet begrenzt. D.h., für einen sofortigen Einstieg käme nur noch die Kindertagesstätte Bismarckstraße in Betracht, welche aufgrund relativ beengter Räumlichkeiten und eines sehr kleinen Außengeländes nicht besonders geeignet ist.

 

Außerdem ist davon auszugehen, dass ein unterjähriger Einstieg in dieses Angebot nicht zielführend ist. Einerseits sind, da das Kindertagesstättenjahr längst begonnen hat, sämtliche Kita-Plätze belegt und andererseits müssten Eltern, welche dieses Angebot wahrnehmen wollen, die Möglichkeit haben, ihre Kinder in der entsprechen-den Kindertagesstätte von vornherein anzumelden. Ansonsten müssten die Kinder für die Wahrnehmung der flexiblen "Randzeiten" die Kindertagesstätte wechseln, was für viele Eltern ein weiteres Hindernis wäre, ein solches Angebot tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

 

Es wird daher vorgeschlagen, den Einstieg in das Projekt mit Beginn des Kindertagesstättenjahres 2017/18 in der dann neu eröffneten Kindertagesstätte "Am Hafen" vorzunehmen. Sofern die Nachfrage es erfordert, könnte das Angebot dann absehbar in der ersten Hälfte des Jahres 2018 ans Netz gehenden Kindertagesstätte auf dem ehemaligen MAN- Roland-Gelände erweitert werden.

 

Beide Einstiegsprojekte können jedoch nur dann realisiert werden, wenn das dafür notwendige Personal gewonnen werden kann. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Arbeitsmarktsituation leider zweifelhaft. Schon für die bislang üblichen Arbeitszeiten findet sich derzeit kein Fachpersonal auf dem Arbeitsmarkt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass für Arbeitszeiten vor 7:30 Uhr und nach 16:30 Uhr absehbar kein Fachpersonal zu finden ist. Zumal in der Beschäftigtengruppe der Erzieherinnen viele junge Frauen und (wenige) Männer zu finden sind, welche die Versorgung eigener Kinder und weiterer familiärer Pflichten zu diesen Tageszeiten wahrnehmen wollen.

 

 

Kosten bzw. Finanzierung:

 

Die Vor- und Nachbetreuung pro Tag entspricht einem Angebot von zusätzlich 7 Stunden pro Tag. Hierfür muss die personelle und sachliche Infrastruktur für eine Gruppe mit 25 Plätzen vorgehalten werden, völlig unabhängig davon, ob diese Plätze per Nachfrage tatsächlich belegt werden. D.h., der Träger, welcher ein solches Ange-bot vorhält, müsste für die Vorhaltung die Betriebskostenzuschüsse (BKZ) für 25 Kindergartenplätze der Kategorie III (2/3 Platz) erhalten. Hierfür müssten im Haushalt der Stadt Offenbach bei derzeitigem BKZ- Niveau zusätzlich 140.932 € bereitgestellt werden. Hinzu käme die Beitragsentlastung nach § 90 SGB VIII für die zu erhebenden Zusatzbeiträge (siehe unten) in Höhe von bis zu 28.990 €. Im Ergebnis bedeutet dies für eine angebotene Gruppe eine zusätzliche Haushaltsbelastung, welche im Schutzschirm nicht eingepreist war, von jährlich 169.842 €.

 

Die Überprüfung möglicher Förderprogramme hat ergeben, dass aus dem derzeit einzigen Förderprogramm „KitaPlus“ des Bundes für neue Einrichtungen keine Fördermittel zu erhalten sind. Das Programm läuft davon abgesehen zum Ende des Jahres 2018 aus.

 

Der Elternbeitrag sollte wie folgt gestaltet werden:

 

Eltern, welche dieses Angebot in Anspruch nähmen sollten grundsätzlich einen Ganztagsplatz buchen müssen. Derzeit beläuft sich die wöchentliche Betreuungszeit für einen Ganztagsplatz auf bis unter 45 Stunden. Der Beitragsaufschlag für die Randzeiten beliefe sich dann anteilig auf die tatsächlich gebuchten Betreuungsstunden oberhalb der wöchentlichen 45 Stunden-Grenze. Die Eltern hätten damit die Möglichkeit, die Lage der Betreuungszeit ihrer Kinder zwischen morgens 6:00 Uhr und abends 22:00 Uhr und den Wochentagen frei zu wählen. Sofern ein Kind täglich die zusätzlichen 7 Stunden in Anspruch nähme, was praktisch nicht zu erwarten ist, müssten die Eltern den vollen Beitrag der Stufe K III (130,-€) zusätzlich entrichten. Würden Eltern für Ihr Kind verteilt über die Woche bw. nur insgesamt 10 Stunden in Anspruch nehmen, beliefe sich der zusätzliche Beitrag auf (130/35*10 = 37,15 €). Die Glättung der Beträge ist vorzusehen.

 

Von allen Eltern, welche Randzeiten buchen, müsste ein zusätzlicher Essensbeitrag in Höhe von 50 % des jeweils geltenden Essensbeitrages erhoben werden. Hiermit würde die zusätzlich notwendige Essensversorgung der Kinder in den Randzeiten vergütet.

 

Sofern die Stadtverordnetenversammlung diesem Berichtsergebnis folgt bzw. den Magistrat entsprechend beauftragt und die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel mit einem Nachtragshaushalt 2017 bereitstellt, wird der Magistrat mit Eröffnung der Kindertagesstätte "Am Hafen" das oben skizzierte Gruppenangebot installieren, sofern es möglich sein wird, das notwendige Fachpersonal für dieses Angebot einzustellen.