Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 29.03.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

 

 

 

 

TOP 6

Durchführung eines Sanierungsverfahrens für die Innenstadt Offenbach
hier: Beschluss über die Einleitung vorbereitender Untersuchungen

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-426 (Dez. I, Amt 60 und 62) vom 07.12.2016, 2016-21/DS-I(A)0145

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage 1 mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1.    Der Entwurf über ein vorläufiges Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) und der Vorschlag zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Den in Punkt 5 des Entwurfs genannten Entwicklungszielen für ein Sanierungsverfahren zur Stabilisierung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt wird zugestimmt.

 

2.    Die zur Vorbereitung der Sanierung erforderlichen Schritte nach §§ 140 ff. Baugesetzbuch (BauGB) sind vom Magistrat durchzuführen. Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Einleitung der Vorbereitung der Sanierung wird gemäß § 141 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

 

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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