Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

TOP 7

Bebauungsplan Nr. 585 A mit der Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 585 A gemäß § 2 (1) BauGB

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-441 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0147

 

Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Nr. 585 A aufgehoben werden.

 

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:

 

Im Norden:

durch die nördliche und östliche Grenze des Flst. 380/3 und deren Verlängerung bis zur westlichen Grenze des Flst. 357/24; die nördlichen Grenzen der Flst. 348/41, 348/44 und 348/35; der westlichen und nördlichen Grenze des Flst. 348/36;

 

im Osten:

durch die westliche Kante der Laskabrücke;

 

im Süden:

durch die Fern- und Güterbahngleise Frankfurt – Hanau;

 

im Westen:

durch die westlichen Grenzen der Flst. 357/22, 357/24 und 357/23.

 

Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichts-plan (Anlage 1) dargestellt.

 

 

 

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung