Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 25.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017
TOP 7
Bebauungsplan Nr. 585 A mit der Bezeichnung „ehemaliger Güterbahnhof zwischen Untere Grenzstraße und Brücke der Laskastraße“
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 585 A gemäß § 2 (1) BauGB
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-441 (Dez. I, Amt 60) vom 21.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0147
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Für das Gebiet des nachfolgend beschriebenen Geltungsbereiches in der Gemarkung Bürgel, Flur 7, soll der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 585 A aufgehoben werden.
Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden:
durch die nördliche und östliche Grenze des Flst. 380/3 und deren Verlängerung bis zur westlichen Grenze des Flst. 357/24; die nördlichen Grenzen der Flst. 348/41, 348/44 und 348/35; der westlichen und nördlichen Grenze des Flst. 348/36;
im Osten:
durch die westliche Kante der Laskabrücke;
im Süden:
durch die Fern- und Güterbahngleise Frankfurt – Hanau;
im Westen:
durch die westlichen Grenzen der Flst. 357/22, 357/24 und 357/23.
Die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist in beigefügtem Übersichts-plan (Anlage 1) dargestellt.
Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.