Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 30.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017
TOP 13
Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zur Rahmendienstleistungsvereinbarung zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO), Kommunale Dienstleistungen und der ESO Stadtservice – GmbH, Teil B: Die gebührenfinanzierten Leistungen betreffend
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-448 (Dez. II, ESO) vom 21.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0149
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der beigefügten Nachtrags- und Klarstellungsvereinbarung zum Rahmendienstleistungsvertrag vom 01.01.2004, zwischen dem Eigenbetrieb Stadt Offenbach am Main (ESO Eigenbetrieb) und der ESO Stadtservice GmbH als Rechtsnachfolgerin der ESO Offenbacher Dienstleistungsgesellschaft mbH, Teil B: Die gebührenfinanzierten Leistungen betreffend, wird zugestimmt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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