Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.04.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017
TOP 20
Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren bei der GBO
Antrag Die Linke. vom 18.01.2017, 2016-21/DS-I(A)0156
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.02.2017,
2016-21/DS-I(A)0156/1
Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0156/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
2016-21/DS-I(A)0156/1
Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2.
2016-21/DS-I(A)0156/1 (Punkt 1)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
2016-21/DS-I(A)0156/1 (Punkt 2)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
„Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.“
2016-21/DS-I(A)0156
Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0156/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
2016-21/DS-I(A)0156.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 09.08.2022
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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