Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

 

 

 

 

TOP 20

Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren bei der GBO
Antrag Die Linke. vom 18.01.2017, 2016-21/DS-I(A)0156
Änderungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 01.02.2017,

2016-21/DS-I(A)0156/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0156/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0156/1

 

Herr Stv. Sven Malsy (DIE LINKE.) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung der Punkte 1. und 2.

 

2016-21/DS-I(A)0156/1 (Punkt 1)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Ziffer 1. des Ursprungsantrages wird gestrichen.

 

2016-21/DS-I(A)0156/1 (Punkt 2)

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

  1. Ziffer 2. erhält folgenden Wortlaut:

 

„Der Magistrat wird beauftragt, bei der Frankfurter ABG Holding abzufragen, ob dort die selbst gesetzte Erhöhungsgrenze (Mietzinserhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen eingehalten wurde. Der Bericht hierüber ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.“

2016-21/DS-I(A)0156

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0156/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0156.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Magistrat und der Oberbürgermeister wirken im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aller Wohnungen der Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH Offenbach a.M. auf höchstens fünf Prozent in fünf Jahren hin. Weiterhin soll erwirkt werden, dass die Mieten bei fünf Prozent unterhalb des Wertes des jeweils geltenden Mietspiegels gedeckelt werden.

 

  1. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, ob die Frankfurter ABG Holding sich an die selbst gesetzte Kappungsgrenze (Mieterhöhung von höchstens fünf Prozent in fünf Jahren) bei den in Offenbach vorhandenen Wohnungen hält. Der Bericht ist innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung