Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

 

 

 

 

TOP 21

Revitalisierung Sportgelände Brandsbornstraße
Antrag SPD vom 18.01.2017, 2016-21/DS-I(A)0157
Änderungsantrag CDU, Bündnis 90/Grüne, FDP und FW vom 30.01.2017,

2016-21/DS-I(A)0157/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0157/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

zu prüfen und zu berichten, ob und wie das Gelände an der Brandsbornstraße revitalisiert werden kann. Hierbei möge der Magistrat insbesondere prüfen, ob die auf Offenbacher Gemarkung liegende Fläche absehbar für schulische Zwecke benötigt werden könnte. Ferner wird der Magistrat beauftragt, über die Gespräche mit der Stadt Frankfurt  zu berichten, ob und wie die Anlage (Tennenplatz und Umkleidetrakte) saniert und gemeinsam für den Sport entwickelt werden kann.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0157/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

 

zu prüfen und zu berichten, ob und wie das Gelände an der Brandsbornstraße revitalisiert werden kann. Hierbei möge der Magistrat insbesondere prüfen, ob die auf Offenbacher Gemarkung liegende Fläche absehbar für schulische Zwecke benötigt werden könnte. Ferner wird der Magistrat beauftragt, über die Gespräche mit der Stadt Frankfurt  zu berichten, ob und wie die Anlage (Tennenplatz und Umkleidetrakte) saniert und gemeinsam für den Sport entwickelt werden kann.

 

2016-21/DS-I(A)0157

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0157/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0157.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

zu prüfen und zu berichten, ob in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt das Sportgelände an der Brandsbornstraße (Tennenplatz und Umkleidetrakte) saniert werden kann. Hierzu wird der Magistrat aufgefordert, den Kontakt zur Verwaltung der Stadt Frankfurt zu intensivieren und um eine gemeinsame Entwicklung der Anlage nachdrücklich zu werben. Grundlage für die zukünftige Nutzung soll das Konzept der Rhein-Main Rockets Offenbach, des Offenbacher Rudervereins und der FT Oberrad sein, welches der Offenbacher Verwaltung vorliegt.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung