Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. Februar 2017

 

 

 

 

 

TOP 24

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen
hier: Ergänzung der Satzung um den Punkt Antidiskriminierungsbeauftragte/r

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-018 (Dez. I, Amt 10) vom 18.01.2017,
2016-21/DS-I(A)0160

 

Beschlusslage:

Herr Stv. Reinhard Wahlich (AfD) beantragt im Namen seiner Fraktion namentliche Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 59:6:0 Stimmen wie folgt:

Die beiliegende Satzung zur Änderung der „Satzung über die Entschädigung von Gemeindevertretern und ehrenamtlich Tätigen“ wird beschlossen. Diese ergänzt § 3 wie folgt:

 

(6) Die / Der Antidiskriminierungsbeauftragte der Stadt Offenbach erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe des § 27 HGO in Höhe von 300,-- EUR.

 

Die Mittel i. H. v. 3.600,-- €/Jahr hierfür stehen vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung 2017 durch das Regierungspräsidium beim Produktkonto 01011200.6590000010 „Externe Personalkosten“ bereit.

 

 

Die Anlage sowie die Abstimmungsliste sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung