Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0172Ausgegeben am 16.02.2017

Eing. Dat. 16.02.2017

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Entwurf des Durchführungsvertrages

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-042 (Dez. I, Amt 62 und 60) vom 15.02.2017

 

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.    Billigung des Bebauungsplanentwurfs
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 528 C mit seinen Bestandteilen (Anlagen 1 und 2) für das Gebiet der Flurstücke 314/2, 359/2, 359/3 alle Flur 5, Gemarkung Offenbach und der Flurstücke 122/9, 359/4, 609/2 (teilweise), 675/1 (teilweise), alle Flur 6, Gemarkung Offenbach sowie der zugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3), die Begründung (Anlage 4) und die Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit im Einzelfall (Anlage 7), werden zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebilligt.

 

2.    Der Entwurf des Durchführungsvertrags in der Fassung vom 26.01.2017 (Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.

 

* nachrichtlich: Eine Abstimmung über den Punkt 2 erfolgt nicht, da es sich nur um eine Kenntnisnahme handelt.

 

 

Begründung:

 

Bei dem Gebiet, für das der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C aufgestellt werden soll, handelt es sich um den westlichen Teil des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 528 A. Dabei handelt es sich um das Gelände der ehemaligen Collet & Engelhard Maschinenfabrik AG. Im Rahmen einer Gewerbeflächenkonversion soll auf dieser langjährigen Brache ein verdichtetes, gemischt genutztes, urbanes Stadtquartier entstehen.

 

Anlass der Planung ist der Wunsch des Vorhabenträgers, der Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG, den Neubau eines Wohn- und Gewerbequartiers mit ca. 327 Wohneinheiten und einem Angebot zur Nahversorgung zu ermöglichen. Das Vorhaben löst ein Planungserfordernis aus, da es nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 528 A entspricht. Die Planung soll im Vorhabenbezug mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag erfolgen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Wohn- und Gewerbequartier inklusive der Nahversorgung und der in diesem Zusammenhang stehenden verkehrlichen Erschließung schaffen. Weitere Ausführungen zu Zielen, Zwecken und Auswirkungen können der Begründung zum Bebauungsplanentwurf (Anlage 4) entnommen werden.

 

Die Goethequartier Offenbach GmbH & Co. KG als Vorhabenträger hat mit Schreiben vom 26.10.2015 den Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 Abs. 2 BauGB gestellt und die Übernahme sämtlicher mit der B-Plan-Aufstellung verbundenen Kosten bestätigt.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 528 C erfüllt die in § 13a BauGB genannten Kriterien zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde in der Sitzung der Stadtverordneten vom 19.11.2015 gefasst. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte in der Offenbach-Post am 01.07.2016. Vom 11.07.-22.07.2016 hatte die Öffentlichkeit beim Amt für Stadtplanung, Verkehrs- und Baumanagement (Amt 60) Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und zur Äußerung. Äußerungen wurden dabei nicht zu Protokoll gegeben. Das Amt für Umwelt, Energie und Mobilität (Amt 33) wurde mit Schreiben vom 31.07.2015 über die Planungen informiert. Von Amt 33 wurden die zu berücksichtigenden Themenbereiche genannt.

 

Mit dem Billigungsbeschluss wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 528 C mit Begründung, dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit im Einzelfall und den aufgelisteten Gutachten (Anlage 5) für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Die Öffentlichkeit erhält Gelegenheit, die Unterlagen im Rathaus einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Dies soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes erfolgen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden angeschrieben, informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 

Der Entwurf des Durchführungsvertrags wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Der Durchführungsvertrag wird in einzelnen Punkten noch präzisiert und mit dem Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 528 C

der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt.

 

Im Büro der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder bzw. im Büro der Stadtverordnetenversammlung liegen alle in Anlage 5 aufgeführten Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 528 C aus.

Anlagen:

1)  Bebauungsplanentwurf - Planzeichnung

2)  Bebauungsplanentwurf - textliche Festsetzungen

3)  Vorhaben- und Erschließungsplan

4)  Begründung

5)  Liste der Gutachten

6)  Durchführungsvertrag– Stand: 26.01.2017 ohne Vertragsbestandteile

7)  Vorprüfung auf Umweltverträglichkeit im Einzelfall

Verteiler:

13 x HFB

  1 x Minderheitenvertreter (HFB)

  2 x Vertreter (ALB)

13 x UPB

  1 x Minderheitenvertreter (UPB)

  2 x Vertreter (ALB)

  8 x Fraktionen

  4 x Stv.-Büro