Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 05.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0169/1Ausgegeben am 27.02.2017

Eing. Dat. 27.02.2017

 

 

 

 

 

Fußgängerüberwege über die Helene-Mayer-Straße und über die Parkstraße an der Geleitsstraße

Änderungsantrag SPD vom 27.02.2017

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Verkehrskommission der Stadt Offenbach wird gebeten, die Einrichtung von Zebrastreifen über die Parkstraße an der nördlichen Ecke zur Geleitsstraße und über die Helene-Mayer-Straße am Isenburgring zu beraten.

 

 

Begründung:

 

Mit dem Antrag wird eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung begehrt. Dafür sind nach § 44 StVO die Straßenverkehrsbehörden zuständig, in diesem Fall nach der hessischen Zuständigkeitsverordnung der Oberbürgermeister. Es handelt sich insoweit nicht um eine Weisungsaufgabe, sondern um eine Auftragsangelegenheit nach § 4 Abs. 2  HGO, die der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung nach § 50 HGO entzogen ist. Derartige Anliegen können jedoch in der nach § 72 HGO als Hilfsorgan des Magistrats gebildeten Verkehrskommission erörtert werden, die den Oberbürgermeister als Straßenverkehrsbehörde berät.

 

 

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