Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2016 - 2021


2016-21/DS-I(A)0172/1Ausgegeben am 02.03.2017

Eing. Dat. 02.03.2017

 

 

 

 

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 528 C - 1. Änderung des 528 A „Berliner Straße / Pirazzistraße“

Billigung des Bebauungsplanentwurfes

Entwurf des Durchführungsvertrages

Ergänzungsantrag CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 02.03.2017

 

 

1. Der Ursprungsantrag wird wie folgt ergänzt:

 

1.1       In Anlage 2 – Textliche Festsetzungen – wird auf Seite 5 ein Punkt 8.4 mit dem folgenden Wortlaut angefügt: „Durch das Gelände ist, angelehnt an die festgesetzten Durchgänge der zeichnerischen Festsetzung, eine öffentliche Durchwegung für Fußgänger zu schaffen.“

 

1.2       In Anlage 2 – Textliche Festlegungen – wird auf Seite 5 ein Punkt 7.4 ergänzt: „Die Zu-/ Abfahrt in die private Tiefgarage in der Bernardstraße ist so zu gestalten, dass eine Ein- und Ausfahrt hierein von beiden Fahrtrichtungen möglich ist.“

 

1.3       In Anlage 2 – Textliche Festlegungen – wird auf Seite 5 ein Punkt 7.5 ergänzt: „ Die Lage der Zu-/Abfahrt zur Tiefgarage an der Bernardstraße kann unabhängig von der zeichnerischen Festsetzung alternativ vom Goethering aus hergestellt werden.“

 

2. Für den Durchführungsvertrag sind folgende Punkte festzulegen und entsprechend in den Entwurf, Anlage 6, einzuarbeiten:

 

2.1       Es ist zu prüfen, ob im Sinne einer möglichst geringen Verkehrsbelastung für das Nordend, auch in Hinblick auf eine mögliche geänderte Verkehrsführung in der Bernardstraße nach dem Kaiserleiumbau, die Tiefgarageneinfahrt für die Wohnungen anstelle von der Bernardstraße aus, vom Goethering aus hergestellt werden kann und sollte.

 

2.2       Um auch Halb- und Trockenrasengesellschaften bei der Dachbegrünung zu ermöglichen, ist auf einigen Dächern die Mindestsubstratdicke von 8,0 auf 10,0 cm zu erhöhen, möglichst auf den Dachflächen der Häuser im Innenbereich, UQ2.d beziehungsweise UQ2.e.

 

2.3       Zugunsten einer hohen Wohnqualität und des Schutzes vor Lärm sollten die Bauschalldämm-Maße auch bei einem geringeren Außenlärmpegel als bei der Festsetzung des Bebauungsplans angenommen, möglichst beibehalten werden.

 

2.4       Es soll geprüft werden, ob auch bei Außenbereichen, die über einen lärmabgewandten Außenbereich im Blockinnenbereich verfügen, eine Schallpegelminderung im zugehörigen Außenbereich von kleiner/gleich 63dB(A) erreicht werden kann, um auch dort die Belastung von Überflug und vom Straßenlärm, welcher von der Berliner Straße, sowie zukünftig auch vom Goethering ausgeht, so weit wie möglich für die Bewohnerinnen und Bewohner einzudämmen.

 

2.5       Es ist ein für die Kita nutzbarer Außenbereich eindeutig auszuweisen. Die anteiligen Kosten des Vorhabenträgers für die KITA Gruppe sind zugunsten der Stadt anzurechnen, z.B. bei Miete oder Kauf. Die Nutzung der für die Kita vorgesehenen Flächen kann für einen Betrieb einer Kita auch durch andere Träger als die Stadt Offenbach erfolgen.

 

2.6       Die Herstellung weiterer geförderter Wohneinheiten gemäß den wohnungspolitischen Leitlinien sowie der Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Mietwohnungsbau wird angestrebt, da die Zahl der insgesamt zu schaffenden Wohnungen die Größe von 50 übersteigt.

 

2.7       Es ist anzustreben, dass der Vorhabensträger den Anteil an barrierefreien und behindertengerechten Wohnungen erhöht. Diese sollten auch in der hochwertigeren Bebauung, und nicht ausschließlich im geförderten Wohnungsbau (Haus 2-4), entstehen.

 

2.8       Für die herzustellende Öffentliche Grünfläche in der Mitte des Goetherings ist ein Konzept zu erstellen, wie diese nutzbar gestaltet werden kann, um eine relativ hohe Aufenthaltsqualität und möglichst geringe Lärmbelastung durch entsprechende lärmschluckende oder lärmabweisende Maßnahmen zu erreichen. Die Herstellung dieser öffentlichen Fläche ist, nach Fertigstellung des Straßenumbaus (nach dem Interimszustand), durch den Vorhabensträger zu finanzieren.

 

 

Begründung:

 

Eine öffentliche Durchwegung der Blockbebauung verkürzt den Weg für Fußgänger und Fußgängerinnen des Nordends zu der S-Bahn Haltestelle Kaiserlei sowie den neu entstehenden Ladengeschäften und schafft eine bessere Integration der Maßnahmen in den städtischen Raum.

 

Bei einer Substratdicke von 8,0 cm werden vor allen Dingen Moos-Sedum Begrünungen ermöglicht. Im Sinne der Variabilität sollte auf den hochwertigen Bebauungen im Innenblock, Dachflächen „d“ möglichst Halb- bzw. Trockenrasengesellschaften geschaffen werden.

 

Um eine relativ hochwertige Wohnqualität zu schaffen, ist Lärmschutz sowohl für Innen- als auch Außenbereiche zentral und eine Garant für zufriedene und damit dauerhafte Mieter und Mieterinnen.

 

Es ist zu begrüßen, dass im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus barrierefreie sowie behindertengerechte Wohnungen hergestellt werden. Die Anzahl sollte jedoch erhöht werden. Im speziellen ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung gemäß ihrer Einkommensverhältnisse auch die Möglichkeit bekommen, Wohnungen in höherwertigen, leiseren Wohnungen anzumieten.

 

Die Einfahrt in die Bernardstraße von Westen wird bereits heute gerne zum Durchfahren des Nordends genutzt. Dies wurde durch eine bauliche Abtrennung der Einfahrtsmöglichkeit vom Kaiserlei kommend etwas eingedämmt. Um eine höhere Flexibilität bei der Gestaltung der Verkehrsführung mit dem Ziel eines „Durchfahrtschutzes“ für das Nordend zu erreichen, sollte die Tiefgarageneinfahrt für die Bewohnerinnen entweder vom Goethering aus erfolgen oder es muss sichergestellt sein, dass eine Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage von beiden Fahrtrichtungen der Bernardstraße aus möglich ist, so dass eine Ein-Richtung-Lösung im Nachhinein keine Einschränkungen der Verkehrsführung verursacht.

 

Neben den wohnungspolitischen Leitlinien bestehen in Offenbach ebenfalls die Leitlinien für die Vergabe städtischer Darlehen im geförderten Wohnungsbau, daher ist auch auf diese ein Bezug darzustellen.