Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 5

Grundstücksverkauf Elsa-Brändström-Straße 3, 63075 Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 2016-445 (Dez. I, Amt 80) vom 21.12.2016,
2016-21/DS-I(A)0148
Änderungsantrag Magistratsvorlage Nr. 2017-024 (Dez. I, Amt 80) vom 01.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0148/1

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0148/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.     Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 225 = 473 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.     Der Kaufpreis beträgt 217.675,00 EUR (rd. 460,20 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.     Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.     Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

2016-21/DS-I(A)0148/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt unter Berücksichtigung der nichtöffentlichen Anlage einstimmig wie folgt:

1.   Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannten Erwerber das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 225 = 473 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.      Der Kaufpreis beträgt 217.675,00 EUR (rd. 460,20 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.      Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von den Erwerbern getragen.

4.      Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

Die nichtöffentliche Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

2016-21/DS-I(A)0148

 

Durch Annahme der 2016-21/DS-I(A)0148/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende

2016-21/DS-I(A)0148.

 

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

 

1.   Die Stadt Offenbach am Main veräußert an die in der Anlage genannte Erwerberin das Grundstück Gemarkung Rumpenheim Flur 9 Nr. 225 = 473 m² zu folgenden wesentlichen Bedingungen:

2.      Der Kaufpreis beträgt 217.675,00 EUR (rd. 460,20 EUR/m²) und ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss zu zahlen und beim Produktkonto 10010200.5910000180 (Erlös aus Grundstücksverkäufen) zu vereinnahmen.

3.      Die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung sowie die Grunderwerbsteuer werden von der Erwerberin getragen.

4.      Für alle Verkaufsfälle wird ein dingliches Vorkaufsrecht für die Stadt Offenbach am Main eingetragen.

Die Grundstücksübertragung erfolgt ohne jegliche Haftung für den Untergrund und die Bodenbeschaffenheit einschließlich evtl. Altlasten.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung