Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 02. März 2017

 

 

 

 

 

TOP 7

Soziale Stadt (HEGISS) – südliche Innenstadt / Senefelder-Quartier
hier: Grundsatzbeschluss zur Umfeldgestaltung rund um den Hauptbahnhof Offenbach als Grundlage für zu führende Verhandlungen mit den verschiedenen Gesellschaften der Deutschen Bahn

Antrag Magistratsvorlage Nr. 2017-022 (Dez. I und III, Amt 60 und 81) vom 01.02.2017, 2016-21/DS-I(A)0163
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 02.03.2017, 2016-21-/DS-I(A)0163/1

 

 

Beschlusslage:

2016-21/DS-I(A)0163

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Planungsvarianten A und B zur Umfeldgestaltung rund um den Hauptbahnhof werden zur Kenntnis genommen. Sie sind Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Gesellschaften der Deutschen Bahn. Der Magistrat wird laufend über den Verhandlungsstand berichten. Aus den Verhandlungen darf sich kein Zwang zur Umsetzung einer der beiden Varianten ergeben. Die konkrete Entscheidung für eine der beiden Varianten wird im Rahmen eines durchzuführenden Bürgerbeteiligungsverfahrens getroffen. In der Folge werden die Bürgerinnen und Bürger kontinulierlich in Entscheidungen einbezogen, analog zum durchgeführten Verfahren bei der Stadthof-Erneuerung.

 

  1. Es werden Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen gemäß Anlage 4 von ca. 10.500.000,00 € geschätzt. Im städtischen Haushalt sind für die planerische Vertiefung und schrittweise Umsetzung dieser Investitionsmaßnahmen bereits Mittel im Finanzhaushalt bei dem Produktkonto 09010600.0951004460, „Hegiss 2, Stadtumbau südlich der Bahn“, Investitionsnummer 09010609601203 veranschlagt. Zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind die Mittel ab 2018 unter Einhaltung der Schutzschirmvorgabe anzupassen. Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) in Höhe von rd. 66% der förderfähigen Kosten erwartet. Über die Einzelmaßnahmen werden die notwendigen Projektbeschlüsse den Beschlussgremien vorgelegt.

 

  1. Notwendige planungsrechtliche Instrumente sind kurzfristig vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Beschlussfassung vorzulegen:
  2.  
    1. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung der funktionalen und gestalterischen Gesamtentwicklung

 

    1. Erlass einer Veränderungssperre (bei Bedarf)

 

    1. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung (bei Bedarf)

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

 

Vor Aufruf des TOP 7 verlässt Herr Stv. Martin Wilhelm (SPD) den Stadtverordnetensitzungssaal. Die Lautsprecheranlage wird ausgeschaltet.

 

 

2016-21-/DS-I(A)0163/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Im Antragstenor werden in Nr. 1, Satz 5 die Worte „für eine der beiden Varianten“ gestrichen.

 

 

2016-21-/DS-I(A)0163

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

  1. Die in den Anlagen 1 und 2 dargestellten Planungsvarianten A und B zur Umfeldgestaltung rund um den Hauptbahnhof werden zur Kenntnis genommen. Sie sind Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den Gesellschaften der Deutschen Bahn. Der Magistrat wird laufend über den Verhandlungsstand berichten. Aus den Verhandlungen darf sich kein Zwang zur Umsetzung einer der beiden Varianten ergeben. Die konkrete Entscheidung für eine der beiden Varianten wird im Rahmen eines durchzuführenden Bürgerbeteiligungsverfahrens getroffen. In der Folge werden die Bürgerinnen und Bürger kontinulierlich in Entscheidungen einbezogen, analog zum durchgeführten Verfahren bei der Stadthof-Erneuerung.

 

  1. Es werden Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen gemäß Anlage 4 von ca. 10.500.000,00 € geschätzt. Im städtischen Haushalt sind für die planerische Vertiefung und schrittweise Umsetzung dieser Investitionsmaßnahmen bereits Mittel im Finanzhaushalt bei dem Produktkonto 09010600.0951004460, „Hegiss 2, Stadtumbau südlich der Bahn“, Investitionsnummer 09010609601203 veranschlagt. Zur Umsetzung der Einzelmaßnahmen sind die Mittel ab 2018 unter Einhaltung der Schutzschirmvorgabe anzupassen. Bei der Finanzierung der Maßnahme werden Zuwendungen aus dem Programm Hessische Gemeinschaftsinitiative Soziale Stadt (HEGISS) in Höhe von rd. 66% der förderfähigen Kosten erwartet. Über die Einzelmaßnahmen werden die notwendigen Projektbeschlüsse den Beschlussgremien vorgelegt.

 

  1. Notwendige planungsrechtliche Instrumente sind kurzfristig vorzubereiten und der Stadtverordnetenversammlung nach Abschluss des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

  1.  
    1. Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Steuerung der funktionalen und gestalterischen Gesamtentwicklung

 

    1. Erlass einer Veränderungssperre (bei Bedarf)

 

    1. Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung (bei Bedarf)

 

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 09.08.2022

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung